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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Artern im Kyffhäuserkreis
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Satzungsbekanntmachung

Der nachfolgend bekannt gemachten Satzung über die Festsetzung der Eintrittspreise und die Erhebung von Gebühren für das Soleschwimmbad Artern wurde mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Kyffhäuserkreis, vom 03.12.2025 die Eingangsbestätigung erteilt und eine sofortige Bekanntmachung zugelassen.

Die Bekanntmachung erfolgt im „Amtsblatt der Stadt Artern und der Gemeinden Borxleben, Gehofen, Kalbsrieth, Mönchpfiffel-Nikolausrieth und Reinsdorf", Ausgabe 4 vom 02.04.2026.

Artern, 24.03.2026

von Eye

Bürgermeister

Satzung über die Festsetzung der Eintrittspreise und die Erhebung von Gebühren für das Soleschwimmbad Artern

Auf der Grundlage der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Oktober 2019 (GVBl. S. 429, 433) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 29.09.2025 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Gegenstand der Satzung

Die Satzung legt die Eintrittspreise für das Soleschwimmbad Artern sowie die Gebühren für die Erteilung von Schwimmunterricht und für die Ausleihe von Badeutensilien fest.

§ 2

Höhe der Eintrittspreise

1. Tageskarten

 

Kinder unter 6 Jahre ⇔ frei

 

Kinder von 6 bis unter 16 Jahre ⇔ frei

 

Jugendliche von 16 bis unter 18 Jahre /

 

Schüler / Studenten / Schwerbehinderte ⇔3,50 €

 

(gegen Vorlage eines gültigen Nachweises)

 

Erwachsene ab 18 Jahre ⇔ 4,50 €

 

Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen B ⇔frei

 

Inhaber der Thüringer Ehrenamtscard ⇔ 50 % Ermäßigung

Ab 17.00 Uhr gilt für alle Tageskarten, außer auf bereits ermäßigte, eine 50prozentige Ermäßigung.

2. Zehnerkarten

 

Kinder von 6 bis unter 16 Jahre ⇔ frei

 

Jugendliche von 16 bis unter 18 Jahre /

Schüler / Studenten / Schwerbehinderte⇔ 30,00 €

(gegen Vorlage eines gültigen Nachweises)

 

Erwachsene ab 18 Jahre ⇔ 40,00 €

Zehnerkarten sind gültig im Jahr des Erwerbs.

3. Saisonkarten

 

Kinder von 6 bis unter 16 Jahren ⇔ frei

 

Jugendliche von 16 bis unter 18 Jahren /

 

Schüler / Studenten / Schwerbehinderte ⇔ 70,00 €

 

(gegen Vorlage eines gültigen Nachweises)

 

Erwachsene ab 18 Jahren ⇔ 90,00 €

Die Saisonkarten sind in der Stadtkasse der Stadtverwaltung Artern gegen Vorlage eines Passfotos erhältlich.

§ 3

Gebühren für die Erteilung von Schwimmunterricht

und für die Abnahme der Schwimmprüfung

(1) Der Schwimmunterricht wird in einem 2-wöchigen Turnus durchgeführt. Ein Lehrgang besteht max. aus 10 Teilnehmern. Schwimmunterricht kann ab einem Alter von 4 Jahren erteilt werden. Die Entscheidung darüber trifft der Schwimmmeister. Die Gebühr für die Teilnahme am Schwimmunterricht beträgt:

 

je Teilnehmer ⇔120,00 €

In dieser Gebühr ist die Abnahme der Schwimmprüfung und die Ausstellung einer Urkunde (Seepferdchen, Seeräuber) bzw. des Schwimmpasses enthalten.

(2) Bei Nichtbestehen der Schwimmstufe ist eine Verlängerung des Schwimmunterrichtes möglich. Dafür ist eine Nachgebühr zu entrichten:

 

je Teilnehmer und Stunde ⇔ 10,00 €

(3) Für die Abnahme der Schwimmprüfung außerhalb des gebührenpflichtigen Schwimmunterrichtes werden folgende Gebühren erhoben:

 

Seepferdchen ⇔ 20,00 €

 

Schwimmpass ⇔25,00 €

§ 4

Gebühr für die Ausleihe von Badeutensilien

Für Badeutensilien werden folgende Tagesgebühren erhoben:

 

Badeliege ⇔ 3,00 €

 

Sonnenschirm ⇔ 2,00 €

§ 5

Fälligkeiten

(1) Der Eintrittspreis wird mit dem Eintritt in das Soleschwimmbad fällig. Während des Schwimmbadbesuches ist die Eintrittskarte als Nachweis beim Nutzer aufzubewahren. Eintrittskarten verlieren beim Verlassen des Schwimmbades ihre Gültigkeit.

(2) Die Gebühr nach § 3 Abs. 1 ist im Voraus bei der Stadtverwaltung Artern (Stadtkasse) zu entrichten. Die Gebühren gemäß § 3 Absatz 2 und 3 werden nach Beendigung des Schwimmunterrichtes bzw. nach Ablegen der Schwimmprüfung durch einen gesonderten Bescheid erhoben.

§ 6

Sonstige Regelungen

(1) Das Entgelt für in Verlust geratene Tageskarten wird nicht erstattet, ein Ersatz erfolgt ebenfalls nicht.

§ 7

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung über die Festsetzung der Eintrittspreise und Erhebung von Gebühren für das Soleschwimmbad Artern vom 07.03.2016 tritt außer Kraft.

Artern, den 24.03.2026

von Eye

Bürgermeister

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Artern geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.