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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Artern im Kyffhäuserkreis
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2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet am Bahnhof“ der Stadt Artern

Bekanntmachung

Mit Schreiben des Landratsamtes Kyffhäuserkreis

Az.: L.3.2-1400-GV086-01/2023 vom 08.02.2023

wurde die Eingangsbestätigung zur

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Gewerbegebiet am Bahnhof“ der Stadt Artern

erteilt.

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.8 „Gewerbegebiet am Bahnhof“ der Stadt Artern kann im Bauamt der Stadtverwaltung Artern (Brauereistraße 3, 2. OG) zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Sprechzeiten:

Montag

8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag

8.00 - 12.00 Uhr

Darüber hinaus ist eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme (Tel. 03466/325527) jederzeit möglich.

Eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Artern, den 25.04.2023

Blümel, Bürgermeister