Mit Schreiben des Landratsamtes Kyffhäuserkreis
Az.: L.3.2-1400-GV086-01/2023 vom 08.02.2023
wurde die Eingangsbestätigung zur
erteilt.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.8 „Gewerbegebiet am Bahnhof“ der Stadt Artern kann im Bauamt der Stadtverwaltung Artern (Brauereistraße 3, 2. OG) zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Sprechzeiten: | |
Montag |
8.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag |
8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
Donnerstag |
8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr |
Freitag |
8.00 - 12.00 Uhr |
Darüber hinaus ist eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme (Tel. 03466/325527) jederzeit möglich.
Eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Artern, den 25.04.2023
Blümel, Bürgermeister