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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden
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Gemeinde Kalbsrieth

Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung über die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Durch das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation wurde das Liegenschaftskataster mit Antrag 52018623 fortgeführt.

Folgende/s Flurstück/e ist/sind von der Fortführung betroffen:

Gemarkung Ritteburg,

Flur 1, Flurstück/e: 271/41 (alt); 41/2, 41/3 (neu)

Gemarkung Ritteburg,

Flur 1, Flurstück/e: 341/44 (alt); 44/5, 44/6 (neu)

Der entsprechende Fortführungsnachweis Nr. 173 kann von dem/n Grundstückseigentümer/n sowie dem/den Inhaber/n grundstücksgleicher Rechte

vom 23.05.2025 bis 23.06.2025

in den Räumen des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Zweigstelle Artern, Alte Poststraße 10, 06556 Artern in der Zeit Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15:30 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.

Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Hohenwindenstraße 13a, 99086 Erfurt Widerspruch erhoben werden.

Artern, den 22.04.2025

Im Auftrag

gez. Katja Stein

Referatsbereichsleiterin Referat 22, Datenführung

https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche