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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Artern im Kyffhäuserkreis
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Artern im Kyffhäuserkreis

für den Bereich der geplanten Bahnverladung am Industriegebiet „Kyffhäuserhütte“

Mit Bescheid vom 08.04.2025 des Thüringer Landesverwaltungsamtes Weimar

Az.: 5090-340-4621/4098-4-89933/2025

wurde die

5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Artern/Unstrut, Kyffhäuserkreis für den Bereich der geplanten Bahnverladung am Industriegebiet „Kyffhäuserhütte“

genehmigt.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam.

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Artern/Unstrut, Kyffhäuserkreis, bestehend aus Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung zur Umweltprüfung und zum Umweltbericht kann im Bauamt der Stadtverwaltung Artern, Brauereistraße 3, 2. Obergeschoss zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Sprechzeiten:

Montag

8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag

8.00 - 12.00 Uhr

Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes kann auch auf den Internetseiten der Stadt Artern unter www.artern.de - Rathaus- Bauleitplanungen - Flächennutzungsplan 5.Änderung eingesehen werden.

Eine Verletzung der im § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängeln in der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie entsprechend § 215 BauGB nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Artern, den 09.04.2025

Blümel

Bürgermeister