Der Wahlausschuss der Stadt Artern hat in seiner Sitzung am 29. April 2025 folgendes Wahlergebnis für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Stadt Artern festgestellt, dass hiermit bekannt gegeben wird.
| Wahlberechtigte: 5.354 | ungültige Stimmen: 17 |
| Wähler: 3.058 | gültige Stimmen: 3.041 |
| Wahlbeteiligung in Prozent: 57,1 | |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
| Nr. | Wahlvorschlag | Stimmen | Prozent |
| 1 | von Eye, Wolfgang - Parteiunabhängige Bürger (PUB) | 2.156 | 70,9 |
| 2 | Blümel, Torsten - Einzelbewerber | 885 | 29,1 |
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:
von Eye, Wolfgang - Parteiunabhängige Bürger (PUB)
Er ist zum Bürgermeister der Stadt Artern gewählt.
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, Kommunalaufsicht, Markt 8, 99706 Sondershausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Artern, 16. Mai 2025
Uhlmann
Wahlleiter