Die Listen der Personen, die zum Amt einer /eines Schöffen berufen werden können, liegen in der Zeit vom
26.06.2023 bis 30.06.2023
zu üblichen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Artern, Ordnungsamt, Zimmer Nr.: 1.09, Brauereistraße 3, 06556 Artern zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Einsprüche können innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, bei der Stadtverwaltung Artern schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG in der jeweiligen Fassung nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Artern, den 23.06.2023
gez. Blümel
Bürgermeister