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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 6/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Artern im Kyffhäuserkreis
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Bekanntgabe gefasster Beschlüsse des Ortschaftsrates Artern

Der Ortschaftsrat Artern hat in seiner 44. Sitzung am 25.05.2023 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen, kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der allgemeinen Dienstzeit erfolgen.

Beschluss-Nr. 0102-05/2023

Beschlussfassung über die Niederschrift vom 27.04.2023, öffentlicher Teil

Der Ortschaftsrat Artern bestätigt die Niederschrift über die Sitzung vom 27.04.2023 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und Ergänzungen.

Beschluss-Nr. 0103-05/2023

Diskussion und Beschluss zur Auftragsvergabe der Sanierung von 2 Stück Straßenquerungen Salzdamm Artern

Der Ortschaftsrat der Stadt Artern beschließt die Auftragsvergabe zur Sanierung von 2 Straßenquerungen Salzdamm Artern an die Firma Gustav Utsch Tiefbau GmbH, Artern, zu einem Angebotspreis von brutto 8.538,25 €.

Beschluss-Nr. 0101-05/2023

Diskussion und Beschluss zur Entnahme aus der "Hochzeitsprämie" der Ortschaft Artern zur Finanzierung von 2 Straßenbeleuchtungen/2 Solarlaternen auf dem Weinberg in Artern

Der Ortschaftsrat Artern beschließt, 9.713,14 € aus der „Hochzeitsprämie“ der Ortschaft Artern zur Finanzierung von 2 Straßenbeleuchtungen inkl. Lichtmasten oder 2 Solarlaternen zu entnehmen.

Beschluss-Nr. 0104-05/2023

Diskussion und Beschluss einer finanziellen Zuwendung an das Kinder- & Jugendschalmeienorchester Artern e.V.

Der Ortschaftsrat Artern beschließt, dem Kinder- & Jugendschalmeienorchester Artern e. V. eine finanzielle Zuwendung für den Kauf einer Sopran-Bass-Schalmei in Höhe von 300,00 Euro zu gewähren.

Beschluss-Nr. 0105-05/2023

Diskussion und Beschluss einer finanziellen Zuwendung an den "Kinder- und Jugendförderverein Artern e.V."

Der Ortschaftsrat Artern beschließt, dem Kinder- und Jugendförderverein Artern e. V. eine finanzielle Zuwendung für den Kauf eines Akku-Rasenmähers in Höhe von 132,50 Euro zu gewähren.