Der Stadtrat der Stadt Artern hat in seiner 10. Sitzung am 19.05.2025 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst.
Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in die Niederschriften des öffentlichen Teils können im Sitzungsdienst der Stadtverwaltung Artern während der allgemeinen Dienstzeit erfolgen.
Beschluss-Nr. 0074-05/2025
Bestätigung der Niederschrift der Stadtratssitzung, öffentlicher Teil vom 17.02.2025
Der Stadtrat bestätigt den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung vom 17.02.2025 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und Ergänzungen.
Beschluss-Nr. 0075-05/2025
Bestätigung der Niederschrift der Stadtratssitzung, öffentlicher Teil vom 31.03.2025
Der Stadtrat bestätigt den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung vom 31.05.2025 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und Ergänzungen.
Beschluss-Nr. 0076-05/2025
Diskussion und Beschluss über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Artern
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Stadt Artern laut Anlage.
Beschluss-Nr. 0078-05/2025
Diskussion und Beschluss zur Berufung einer sachkundigen Bürgerin in den Ausschuss für Soziales und Wohnen, Kultur, Sport und Jugend des Stadtrates der Stadt Artern
Der Stadtrat der Stadt Artern beschließt, die wahlberechtigte Person Frau Ulrike Lilie statt Frau Doreen Hinkelthein Fiedler als sachkundige Bürgerin in den Ausschuss für Soziales und Wohnen, Kultur, Sport und Jugend des Stadtrates der Stadt Artern zu berufen.
Beschluss-Nr. 0082-05/2025
Diskussion und Beschluss zur Wärmeversorgung des Rathauses Artern - Zustimmung zum vorliegenden Entwurf des Wärmedienstvertrages zwischen der Stadt Artern und der Firma Entract Energy GmbH sowie Ermächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss des Vertrages
Der Stadtrat der Stadt Artern stimmt dem in der Anlage beigefügten Entwurf des Wärmedienstvertrages zwischen der Stadt Artern und der Entract Energy GmbH nicht zu und ermächtigt den Bürgermeister nicht zum Abschluss des Vertrages.