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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Artern im Kyffhäuserkreis
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Bekanntgabe gefasster Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Artern

Der Stadtrat der Stadt Artern hat in seiner 33. Sitzung am 10.07.2023 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst.

Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen sowie in der Niederschrift des öffentlichen Teils kann im Sekretariat der Stadtverwaltung Artern während der allgemeinen Dienstzeit erfolgen.

Beschluss-Nr. 0260-07/2023

Bestätigung der Niederschrift der Stadtratssitzung, öffentlicher Teil vom 27.03.2023

Der Stadtrat bestätigt den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung vom 27.03.2023 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und Ergänzungen.

Beschluss-Nr. 0261-07/2023

Bestätigung der Niederschrift der Stadtratssitzung, öffentlicher Teil vom 08.05.2023

Der Stadtrat bestätigt den öffentlichen Teil der Niederschrift über die Sitzung vom 08.05.2023 in der vorgelegten Fassung ohne Hinweise und Ergänzungen.

Beschluss-Nr. 0262-07/2023

Diskussion und Beschluss: Übernahme Turnhalle Str. der Jugend vom Landkreis durch die Stadt

Der Stadtrat der Stadt Artern erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme der Turnhalle am Standort der ehemaligen Borlachschule, Straße der Jugend/ Salinestraße, und ermächtigt den Bürgermeister, mit dem Landkreis Kyffhäuserkreis dafür die Konditionen auszuhandeln.

Die Übernahme selbst bedarf eines gesonderten Beschlusses des Stadtrates.

Beschluss-Nr. 0263-07/2023

Diskussion und Beschluss zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept Stand Dezember 2022

Der Stadtrat der Stadt Artern beschließt das vorliegende Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) als Arbeitsgrundlage der weiteren Stadtentwicklung.

Beschluss-Nr. 0264-07/2023

Diskussion und Beschluss zum Abschluss einer "Kooperationsvereinbarung Gesundheitspartnerschaft" mit der AOK Plus - Die Gesun dheitskasse für Sachsen und Thüringen

Der Stadtrat der Stadt Artern beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen, die vorliegende „Kooperationsvereinbarung Gesundheitspartnerschaft“ mit der AOK Plus - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen abzuschließen.

Beschluss-Nr. 0265-07/2023

Diskussion und Beschluss zur Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Artern

Die Stadt Artern rückt die Interessen von jungen Menschen in den Fokus ihres kommunalen, strategischen Handelns. Sie setzt sich für den strukturierten, wie auch kontinuierlichen Ausbau und die Implementierung von Beteiligungsstrukturen für junge Menschen vor Ort ein.

Im Rahmen des Projektes „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Thüringer Kommunen - Ein Praxisprojekt zur Landesstrategie“ verpflichtet sich die Stadt Artern folgende „Meilensteine“ umzusetzen:

1.

Bildung eines Netzwerkes mit den infrage kommenden Akteuren

2.

Einladung zur 1. Jugendkonferenz

3.

Benennung konkreter Objekte der Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen.

Beschluss-Nr. 0266-07/2023

Diskussion und Beschluss zur Ermächtigung des Bürgermeisters zur Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB über die Planung zur 5. Änderung des FNP Artern

Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister zur Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB über die Planung zur 5. Änderung des FNP.

Beschluss-Nr. 0267-07/2023

Diskussion und Beschluss zur Aufhebung des Beschlusses 0205/03/2023 vom 27.03.2023 über die Verwaltungskostensatzung der Stadt Artern aufgrund der beabsichtigten Beanstandung durch die Kommunalaufsicht

Der Stadtrat der Stadt Artern beschließt, den Beschluss 0252-03/2023 vom 27.03.2023 über die Verwaltungskostensatzung der Stadt Artern aufgrund der beabsichtigten Beanstandung durch die Kommunalaufsicht aufzuheben.

Beschluss-Nr. 0268-07/2023

Diskussion und Beschluss zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Artern

Der Stadtrat der Stadt Artern beschließt die Satzung der Stadt Artern zur Anwendung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (Verwaltungskostensatzung) laut Anlage.