Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember 2023 den Grundsatzbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Industriegebiet Kyffhäuserhütte“ gefasst. Auf Grundlage dieses Stadtratsbeschlusses wurde das Änderungsverfahren eingeleitet. Ziel der Planänderung ist die Aufhebung der Festsetzung zur Mindestgrundstücksgröße zur Sicherstellung verbesserter Vermarktungsbedingungen sowie die Anpassung der Planzeichnung an das aktuelle Liegenschaftskataster im Zuge eines erfolgten Umlegungsverfahrens im Jahr 2018. Vom 26. Februar bis einschließlich 25. März 2024 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB statt, parallel dazu wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB beteiligt. Aus den eingegangenen Stellungnahmen wurde der vorliegende Entwurf erarbeitet.
Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Industriegebiet Kyffhäuserhütte“ wird gem. § 3 (2) BauGB im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt. Das Aufstellungsverfahren wird gem. §§ 2ff. BauGB in einem zweistufigen Regelverfahren mit Erstellung eines Umweltberichtes durchgeführt. Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsplans umfasst den Geltungsbereich 1 entsprechend des bisher rechtskräftigen Bebauungsplans vollständig. Die Geltungsbereiche 2 - 10 für die Kompensationsmaßnahmen bleiben von der 5. Änderung unberührt. Die Satzungsurkunde wird alle die Planung betreffenden Geltungsbereiche enthalten. Der Geltungsbereich der 5. Änderung liegt damit in folgenden Grenzen:
| Im Norden: | Verlauf oberhalb der Paul-Reuß-Straße |
| Im Osten: | Verlauf des Schienennetzes der Bahnstrecke Erfurt - Sangerhausen |
| Im Süden: | Gedachte Linie zwischen der südlichen Paul-Reuß-Straße und der L 1172 |
| Im Westen: | Verlauf der L 1172 |
Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans für das Industriegebiet „Kyffhäuserhütte“ sowie die Begründung mit integriertem Umweltbericht werden im Zeitraum vom 21.05.2024 bis einschließlich 24.06.2024 im Internet unter
| Öffentliche Auslegungen zu Bauleitplanungen der Stadt Artern| Stadt Artern |
veröffentlicht und liegen in der Stadtverwaltung Artern, Brauereistraße 3, Bauamt, Dachgeschoss, sofern auf die Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt, in der Zeit vom 21.05.2024 bis einschließlich 24.06.2024 zu folgenden Dienstzeiten öffentlich aus:
| Montag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | - |
| Donnerstag: | 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr |
| Freitag: | 08.00 bis 12:00 Uhr |
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
| Fachplanungen, Gutachten, Studien | |
| - | Umweltbericht, LEG Thüringen, Stand: Mai 2024 |
| Umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen von Behörden, Sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden, Naturschutzverbänden, Öffentlichkeit | |
| - | Die Informationen liegen in Form einer tabellarischen Übersicht aller Stellungnahmen zum Umgang mit den darin vorgebrachten Anregungen (einschließlich aller umweltrelevanten Informationen) vor. Die tabellarische Übersicht ist den Beteiligungsunterlagen zur Einsichtnahme beigefügt |
Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Sie werden von der Auslegung benachrichtigt.
Stellungnahmen können während dieser Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Vorzugsweise senden Sie Ihre Stellungnahme jedoch an sre@leg-thueringen.de. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplans gem. § 4a (5) BauGB unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Artern, den 25.04.2024 — (Siegel)
Blümel
Bürgermeister