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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Artern im Kyffhäuserkreis
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Stadtverwaltung Artern informiert: Anstauung oberirdischer Gewässer

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das illegale Aufstauen eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als Gewässerbenutzung gilt. Jede bauliche Veränderung, die den Wasserabfluss beeinflusst, benötigt eine behördliche Erlaubnis. Eine fehlende Erlaubnis stellt einen Verstoß gegen das WHG dar und zieht ordnungsrechtliche sowie finanzielle Konsequenzen nach sich.

gez. von Eye

Bürgermeister