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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Artern im Kyffhäuserkreis
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Kommunalwahlen vom 26. Mai 2024

Bekanntmachung der Feststellung der Wahlergebnisse

Der Wahlausschuss der Stadt Artern hat in seiner Sitzung am 28.05. 2024 folgende Wahlergebnisse für die Wahl der Ortschaftsbürgermeister der Artern, Heygendorf, Schönfeld und Voigtstedt, für die Wahl des Stadtrates der Stadt Artern und die Wahl der Ortschaftsräte in den Ortsteilen Artern. Heygendorf, Schönfeld und Voigtstedt festgestellt, die hiermit bekannt gegeben werden:

1. Wahl des Ortschaftsbürgermeisters des Ortsteiles Artern

Wahlberechtigte:

4082

ungültige Stimmen:

65

Wähler:

2240

gültige Stimmen:

2175

Wahlbeteiligung:

54,9%

 — 

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Jordanland, Christian (Wir für Artern)

2. Wahl des Ortschaftsbürgermeisters des Ortsteiles Heygendorf

Wahlberechtigte:

439

ungültige Stimmen:

5

Wähler:

314

gültige Stimmen:

309

Wahlbeteiligung:

71,5%

 — 

Da bei der Wahl am 26.05.2024 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalten hat, findet am 09.06.2024 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zwischen

eine Stichwahl statt.

Scheidet einer dieser beiden Bewerber vor der Stichwahl durch Tod oder Verlust der Wählbarkeit aus, findet die Stichwahl nicht statt, dann ist die Wahl zu wiederholen.

3. Wahl des Ortschaftsbürgermeisters des Ortsteiles Schönfeld

Wahlberechtigte:

158

ungültige Stimmen:

16

Wähler:

108

gültige Stimmen:

92

Wahlbeteiligung:

68,4%

(Wahl ohne Bindung an zugelassene Wahlvorschläge)

 — 

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Helm, Tobias

4. Wahl des Ortschaftsbürgermeisters des Ortsteiles Voigtstedt

Wahlberechtigte:

706

ungültige Stimmen:

14

Wähler:

459

gültige Stimmen:

445

Wahlbeteiligung:

65,0%

 — 

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf folgenden Bewerber:

Kolbe, Tobias

5. Wahl des Stadtrates der Stadt Artern

Wahlberechtigte:

5389

ungültige Stimmabgaben:

121

Wähler:

3125

gültige Stimmabgaben:

3004

zu vergebene Sitze:

20

gültige Stimmen:

8921

Wahlbeteiligung:

58,0%

 — 

6. Wahl des Ortschaftsrates des Ortsteiles Artern

Wahlberechtigte:

4082

ungültige Stimmabgaben:

61

Wähler:

2246

gültige Stimmabgaben:

2185

zu vergebene Sitze:

10

gültige Stimmen:

6484

Wahlbeteiligung:

55,0%

 — 

7. Wahl des Ortschaftsrates des Ortsteiles Heygendorf

Wahlberechtigte:

439

ungültige Stimmabgaben:

19

Wähler:

314

gültige Stimmabgaben:

295

zu vergebene Sitze:

6

gültige Stimmen:

876

Wahlbeteiligung:

71,5%

 — 

8. Wahl des Ortschaftsrates des Ortsteiles Schönfeld

Wahlberechtigte:

158

ungültige Stimmabgaben:

10

Wähler:

108

gültige Stimmabgaben:

98

zu vergebene Sitze:

4

gültige Stimmen:

311

Wahlbeteiligung:

68,4%

 — 

9. Wahl des Ortschaftsrates des Ortsteiles Voigtstedt

Wahlberechtigte:

706

ungültige Stimmabgaben:

Wähler:

459

gültige Stimmabgaben:

zu vergebene Sitze:

6

gültige Stimmen:

Wahlbeteiligung:

65,0%

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8 in 99706 Sondershausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

gez. Uhlmann

Wahlleiter