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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden
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Kommunalwahlen vom 26. Mai 2024

Bekanntmachung der Feststellung der Wahlergebnisse

Der Wahlausschuss der Gemeinde Borxleben hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 folgende Wahlergebnisse für die Wahl des Gemeinderates Borxleben festgestellt, die hiermit bekannt gegeben werden:

1. Wahl des Gemeinderates Borxleben

Wahlberechtigte:

238

ungültige Stimmabgaben:

10

Wähler:

163

gültige Stimmabgaben:

153

zu vergebene Sitze:

6

gültige Stimmen:

456

Wahlbeteiligung:

68,5 %

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8 in 99706 Sondershausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

gez. Leißner

Wahlleiterin