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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinden
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Kommunalwahlen vom 26. Mai 2024

Bekanntmachung der Feststellung der Wahlergebnisse

Der Wahlausschuss der Gemeinde Gehofen hat in seiner Sitzung am 28.05. 2024 folgende Wahlergebnisse für die Wahl des Gemeinderates Gehofen festgestellt, die hiermit bekannt gegeben werden:

1. Wahl des Gemeinderates Gehofen

Wahlberechtigte: 525

ungültige Stimmabgaben:

8

Wähler: 332

gültige Stimmabgaben:

324

zu vergebene Sitze: 8

gültige Stimmen:

967

Wahlbeteiligung:

63,2%

 — 

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8 in 99706 Sondershausen, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

gez. Koch

Wahlleiter