in letzter Zeit gab es immer wieder Anfragen, ob und inwieweit Geburtstagsjubiläen im Amtsblatt veröffentlicht werden dürfen.
Zu diesem Thema hatte sich der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit, Herr Dr. Lutz Hasse, bereits 2022 geäußert. Dieser wies im Ergebnis seiner Betrachtungen darauf hin, dass im Rahmen der Abwägung und zum Ausgleich aller Interessen die Veröffentlichung von Altersjubiläen im Amtsblatt nur mit entsprechender Einwilligung der bzw. des zu Ehrenden vorgenommen werden dürfe.
Aus diesem Grunde veröffentlichen wir seit dem 01.07.2022 nur noch Jubiläen, wenn eine Einwilligungserklärung vorliegt
Für all diejenigen, die sich auch in Zukunft freuen würden, mit ihrem Altersjubiläum im Amtsblatt genannt zu werden, ist im Folgenden eine Einwilligungserklärung abgedruckt. Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes sind Altersjubiläen der 70. Geburtstag, jeder 5. weitere Geburtstag, und ab dem 100. Geburtstag jeder weitere Geburtstag.
Wenn Sie wünschen, dass Ihre Jubiläen auch im Amtsblatt veröffentlicht werden, bitte ich Sie, den Vordruck auszuschneiden, auszufüllen, zu unterschreiben und an die:
| Stadtverwaltung Artern |
| Brauereistr. 3, 06556 Artern |
zurückzusenden.
Wolfgang von Eye
Bürgermeister