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Amtsblatt der Stadt Artern und Gemeinden
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Artern im Kyffhäuserkreis
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Bekanntmachung

Bebauungsplan „Sondergebiet Biogasanlagen in der Gemeinde Heygendorf “ - Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Artern hat auf seiner 19. Sitzung am 13.07.2026 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Biogasanlagen Heygendorf“ gefasst.

Der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes soll dazu dienen:

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Die Breite der Grundstückszufahrt anzupassen,

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Herauslösung des öffentlichen Gehweges aus dem Geltungsbereich

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Anpassung der Festsetzungen an die tatsächliche Bebauung

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Änderung der zulässigen Gebäudehöhen

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Erweiterung des Geltungsbereiches unter Einbeziehung des Flurstückes 31/3, Flur 7, Gemarkung Heygendorf

Gemäß § 2 (1) BauGB i.d.z.Z.g.F. wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Biogasanlagen in der Gemeinde Heygendorf“ liegt in der Zeit

vom 17.08.2026 bis 18.09.2026

in der Stadtverwaltung Artern, Bauamt/Dachgeschoss, Brauereistraße 3

zu den Sprechzeiten aus.

Sprechzeiten:

Montag

8.00 - 12.00 Uhr

Dienstag

8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag

8.00 - 12.00 Uhr

Darüber hinaus ist eine Terminvereinbarung zur Einsichtnahme in die Unterlagen unter Telefon

03466/325527 - Bauamt, Frau Mieth

03466/325522 - Bauamt, Frau Große möglich.

Gleichzeitig sind die genannten Unterlagen im Internet unter

https://www.artern.de - einzusehen.

Alle Bürger haben im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung die Möglichkeit der Einsichtnahme. Anregungen und Hinweise können während der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift beim Bauamt der Stadtverwaltung Artern vorgebracht werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist auch per e-mail an bauamt@artern.de gesendet werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Gem. § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Artern deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt nicht von Bedeutung ist.

Hinweis:

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Hiermit unterrichten wir Sie auch darüber, dass die Architektin Frau Löffler der biogeen GmbH Ihre personenbezogenen Daten im Auftrag der Kommune zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens verarbeitet.

Artern, den 15.07.2026

Von Eye

Bürgermeister