Der Stadtrat der Stadt Artern hat in seiner Sitzung am 11.12.2023 die Aufstellung der 5. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Artern östlich der Paul-Reuß-Straße, am Ostrand des Industriegebietes „Kyffhäuserhütte“, unweit nördlich des Bahnhofes Artern beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren damit eingeleitet.
Die erforderlichen Verfahrensschritte der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB fand im Zeitraum vom 25.03.2024 bis einschließlich 30.04.2024 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden bei der Erarbeitung des Entwurfes berücksichtigt.
Wesentliches Ziel der Planung:
Geplant ist eine Bahn-Verladestation für Produkte aus dem Unstrut-Kieswerk Oldisleben zu errichten, um somit an bereits vorhandene Infrastrukturachsen anzuknüpfen und klimafreundlichere Transportketten aufzubauen. Die Verladung auf Waggons erfordert die Herstellung eines ca. 700 m langen Anschluss- und Rangiergleises, davon ca. 200 m unmittelbar neben dem vorhandenen Gleiskörper. Es handelt sich dort um eine ca. 3,8 ha große Grünlandfläche zwischen dem Industriegebiet und der Bahntrasse.
Zur planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Errichtung dieser Bahn-Verladestation ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Artern erforderlich, da in diesem für den Bereich eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt ist. Im Übrigen erfolgt die weitere Standortentwicklung nach Bahn- und BImSchG-Recht.
Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 (2) BauGB im Zeitraum
| vom 01.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024 |
öffentlich im Internet unter der Adresse:
| https://www.artern.de |
zur Einsichtnahme bereit gestellt.
Zusätzlich werden die o.g. Planungsunterlagen im gleichen Zeitraum im Flur des Bauamtes der Stadt Artern, Brauereistraße 3, 06556 Artern während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt und können von jedermann eingesehen werden:
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| Montag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
| Freitag | von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Stellungnahmen können während der o.g. Frist von jedermann abgegeben werden. Die Übermittlung der Stellungnahmen sollte vorrangig auf elektronischem Wege an bauamt@artern.de erfolgen.
Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Artern, Brauereistraß 3, 06556 Artern oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Artern unberücksichtigt bleiben können.
Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Beurteilungen, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Einsicht bereit stehen, gehören neben der Begründung:
| - | Umweltbericht vom Planungsbüro Meißner und Dumjahn GbR - Stand Juni 2024 mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter, |
| - | Naturschutzfachliche Beurteilung - Neubau einer Bahnverladung in Artern vom UBS - Dr. Thomas Meineke Biologische Landeserkundung - Stand Mai 2023 |
Des Weiteren werden die umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die bereits im Planverfahren zu den Themen Bodenschutz/Altlasten, Geologie, Arten- und Naturschutz, Immissionsschutz, Wasserrecht, verkehrliche Erschließung, Ver- und Entsorgung abgegeben wurden, mit veröffentlicht.
Anlage: Übersichts- und Lageplan
gez. Blümel
Bürgermeister
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