Beschlussvorlagen-Nr. 2022-0072
Feststellung der Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Wipfratal auf Grundlage der Niederschrift des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Ilm-Kreis gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Wipfratal wird auf Grundlage der Niederschrift des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Ilm-Kreis gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) festgestellt.
Beschlussvorlagen-Nr. 2022-0073
Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Wipfratal für das Haushaltsjahr 2017
Der Bürgermeister wird gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO für das Haushaltsjahr 2017 der Gemeinde Wipfratal auf Grundlage der Niederschrift entlastet.
Beschlussvorlagen-Nr. 2022-0082
Feststellung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Wipfratal auf Grundlage der Niederschrift des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Ilm-Kreis gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
Die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Wipfratal wird auf Grundlage der Niederschrift des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Ilm-Kreis gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) festgestellt.
Beschlussvorlagen-Nr. 2022-0083
Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Wipfratal für das Haushaltsjahr 2018
Der Bürgermeister wird gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 ThürKO für das Haushaltsjahr 2018 der Gemeinde Wipfratal auf Grundlage der Niederschrift entlastet.
Die Unterlagen gemäß § 80 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und § 25 Abs. 4 Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) liegen im Zeitraum vom
30.01.2023 bis 10.02.2023
In der Stadtverwaltung Arnstadt (Rathaus), Zimmer 2.05, Markt 1 öffentlich aus und können während der Dienstzeiten
| Montag bis Freitag | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Montag, Mittwoch, Donnerstag | von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr |
| Dienstag | von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
eingesehen werde, sofern auf die genannten Tage im Auslegungszeitraum nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt.
Eine Einsichtnahme ist ausschließlich nach vorheriger, telefonischer oder elektronischer Terminabstimmung unter 03628 / 745 801 bzw. stadtratsbuero@stadtverwaltung.arnstadt.de möglich.
Darüber hinaus werden die Berichte der Rechnungsprüfung bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung/Jahresabschluss zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Frank Spilling
Bürgermeister
Beschluss-Nr. 2022-0247
Genehmigung der Niederschrift der 28. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 17.11.2022 - öffentlicher Teil -
Die Niederschrift der 28. Sitzung des Stadtrats der Stadt Arnstadt vom 17.11.2022 (öffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2/2003, S. 41) genehmigt.
Beschluss-Nr. 2022-0195
Bestellung des Prüfers für die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 des Kulturbetriebes der Stadt Arnstadt
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Regierungsstraße 64, 99084 Erfurt, als Prüfer der Jahresabschlüsse per 31. Dezember 2022 und 31. Dezember 2023 des Kulturbetriebes der Stadt Arnstadt zu bestellen.
Beschluss-Nr. 2022-0204
Bestellung des Prüfers für die Jahresabschlüsse des Bäderbetrieb der Stadt Arnstadt zum 31. Dezember 2022 und zum 31. Dezember 2023
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt, die BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Regierungsstraße 64, 99084 Erfurt, als Prüfer der Jahresabschlüsse des Bäderbetriebs der Stadt Arnstadt per 31. Dezember 2022 und 31. Dezember 2023 zu bestellen.
Beschluss-Nr. 2022-0208
Bestellung des Prüfers für die Jahresabschlüsse 2022 und 2023 des Baubetriebshofes der Stadt Arnstadt
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt, die BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Regierungsstraße 64, 99084 Erfurt, als Prüfer der Jahresabschlüsse per 31. Dezember 2022 und 31. Dezember 2023 des Baubetriebshofes der Stadt Arnstadt zu bestellen.
Beschluss-Nr. 2022-0205
Aufstellung Ergänzungssatzung für den Ortsteil Ettischleben (Gemarkung Ettischleben, Flur 1, Flurstück 42/2)
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt fasst nachfolgenden Beschluss:
| 1. | Dem Antrag der Rechtsanwältin Frau Alexandra Eckert vom 05.05.2022 zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 3 i.V.m. Abs. 5 BauGB (Baugesetzbuch) für einen Teilbereich des Grundstückes Gemarkung Ettischleben, Flur 1, Flurstück 42/2 wird zugestimmt. |
| Der Geltungsbereich der aufzustellenden Ergänzungssatzung ist auf beiliegendem Lageplan gekennzeichnet; der Lageplan ist als Anlage Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses. | |
| 2. | Die erforderlichen städtebaulichen Planungs- und Sachverständigenkosten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für diese Ergänzungssatzung sowie die Kosten für eine vollständige Erschließung als Voraussetzung für die Umsetzung des Bauvorhabens sind vollumfänglich von der Antragstellerin zu übernehmen. |
| 3. | Für den Fall, dass das Aufstellungsverfahren für diese Ergänzungssatzung nicht abgeschlossen wird und/oder diese Ergänzungssatzung aus anderen Gründen keine Rechtskraft erlangt, wird die Stadt von jeglicher Haftung und Kostenübernahme freigestellt. |
| 4. | Zur rechtlichen Sicherung der Punkte 2 und 3 dieses Aufstellungsbeschlusses ist von der Antragstellerin mit der Stadt ein entsprechender städtebaulicher Vertrag gemäß den Bestimmungen des § 11 BauGB abzuschließen. |
Beschluss-Nr. 2022-0220
Fördermittelbeantragung gemäß der Kommunalrichtlinie des Bundes (Klimamanager)
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat den nachfolgenden Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, den Fördermittelantrag gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) mit dem Ziel der Einstellung eines Klimamanagers (m/w/d) für 24 Monate frist- und formgerecht einzureichen.
Beschluss-Nr. 2022-0231
Fördermittelbeantragung gemäß der Kommunalrichtlinie des Bundes (Energiemanager)
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat den nachfolgenden Beschluss: Der Bürgermeister wird beauftragt, den Fördermittelantrag gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) mit dem Ziel der Implementierung eines Energiemanagements (EM) mit einer Laufzeit von 36 Monate frist- und formgerecht einzureichen.
Beschluss-Nr. 2022-0200
Wiederanbringung der Tafel zur Erinnerung an die auf dem Arnstädter Marktplatz hingerichteten Menschen im Zuge des Bauernkrieges
Der Bürgermeister wird beauftragt die Gedenktafel, welche bis vor der Sanierung des Arnstädter Rathauses zum Gedenken an die hingerichteten Bauern auf dem Arnstädter Marktplatz an der Rathausfassade angebracht war, wieder anzubringen.
Beschluss-Nr. 2022-0238
Abberufung eines sachkundigen Bürgers aus dem Werkausschuss für den Baubetriebshof und für den Bäderbetrieb
Daniel Rothe wird als sachkundiger Bürger für den Werkausschuss für den Baubetriebshof und für den Bäderbetrieb der Fraktion Pro Arnstadt abberufen.
Beschluss-Nr. 2022-0241
Berufung eines sachkundigen Bürgers in den Werkausschuss für den Baubetriebshof und für den Bäderbetrieb
Herr Marcel Eichner-Witzig wird als sachkundiger Bürger in den Werkausschuss für den Baubetriebshof und für den Bäderbetrieb berufen.
Beschluss-Nr. 2022-0240
Abberufung eines sachkundigen Bürgers aus dem Ausschuss Kinder, Jugend und Soziales
Michel Wächter wird als sachkundiger Bürger für den Ausschuss Kinder, Jugend und Soziales der Fraktion Pro Arnstadt abberufen.
Beschluss-Nr. 2022-0239
Berufung eines sachkundigen Bürgers in den Ausschuss für Kinder, Jugend, Sport und Soziales auf Vorschlag der Fraktion Pro Arnstadt
Herr Daniel Rothe wird als sachkundiger Bürger in den Ausschuss für Kinder, Jugend, Sport und Soziales berufen.
Beschluss-Nr. 2022-0228
Reinigungsleistungen der Stadt Arnstadt - Vergabe 2022/55/10
Der Auftrag für:
| • | LOS 1 / 2 / 3 / 7 für die Dienstleistung Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung für die Jahre 2023-2026, wird auf das Angebot der Firma TIP TOP Dienstleistungen GmbH in 08060 Zwickau |
| und | |
| • | LOS 4 / 5 / 6 für die Dienstleistung Unterhalts- und Grundreinigung für die Jahre 2023-2026, wird auf das Angebot der Firma Kompaktreinigung Neuhöfer GmbH in 98593 Floh-Seligenthal erteilt. |
Beschluss-Nr. 2022-0248
Genehmigung der Niederschrift der 28. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 17.11.2022 - nichtöffentlicher Teil -
Die Niederschrift der 28. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 17.11.2022 (nichtöffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2/2003, S. 41) genehmigt.
Beschluss-Nr. 2022-0245
Vergabe nach VOB - Kindertagesstätte Schillerstraße
Los 17 Spielgeräte
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt, den Zuschlag auf die Leistungen Los 17 Spielgeräte in der Kindertagesstätte Schillerstraße in Arnstadt, Verg.- Nr. 73/22, an die Firma Luckner Garten- und Landschaftsbau Erfurt, Justus-Liebig-Straße 16 in 99087 Erfurt zu erteilen.
Beschluss-Nr. 2022-0246
Vergabe nach VOB - Kindertagesstätte Schillerstraße
Los 18 Geländeregulierung
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt, den Zuschlag auf die Leistungen Los 18 Geländeregulierung in der Kindertagesstätte Schillerstraße in Arnstadt, Verg.- Nr. 74/22, an die Firma Köhler Bau GmbH, Bahnhofstraße 4 in 99631 Weißensee zu erteilen.
Beschluss-Nr. 2022-0242
Mietvertrag Krahl-Alembik-Weg
Die Stadt Arnstadt schließt mit der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) einen Mietvertrag über eine Halle mit einer Fläche von 1.826,23 m² auf dem Grundstück Gemarkung Rudisleben, Flur 9, Flurstück 98/8 (Krahl-Alembik-Weg) und einer Außenfläche von 1.849 m² zu einer Nettokaltmiete von monatlich 7.111,08 €, einer monatlichen Betriebskostenpauschale in Höhe von 650,00 € sowie der Übernahme von Schönheitsreparaturen und Wartungskosten ab. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, ist aber bis zum 31.12.2027 unkündbar
Frank Spilling
Bürgermeister
Beschluss-Nr. 2022-0206
1. Änderungssatzung der Neufassung der Satzung der Stadt Arnstadt über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft (Kita-Benutzungssatzung - KitaBenS) vom 26.11.2020
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die 1. Änderungssatzung der Neufassung der Satzung der Stadt Arnstadt über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft (Kita-Benutzungssatzung - KitaBenS) vom 26.11.2020
Frank Spilling
Bürgermeister