Thüringer Landesamt für
Bodenmanagement und Geoinformation
Flurbereinigungsbereich Gotha
Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha
Flurbereinigungsverfahren Behringen
Az.: 1-3-0115
Die mit Bescheid vom 16.03.2015 im Flurbereinigungsverfahren Behringen, Ilm-Kreis, festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung werden gemäß § 32 Satz 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), in Verbindung mit § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) von Amts wegen wie folgt geändert:
Gründe
Die Änderungen der Wertermittlungsergebnisse wurden für die o.g. Flurstücke wegen der Eintragung von Leitungsrechten und zur Abhilfe von zwei Widersprüchen vorgenommen. Die Änderung der Wertermittlung auf dem Flurstück der Ord.Nr. 255.01 erfolgte von amtswegen.
Eine Änderung des Wertermittlungsrahmens war nicht erforderlich.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
| Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation | |
| Flurbereinigungsbereich Gotha, Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha |
einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist.
07.12.2022
Im Auftrag
gez. Sonja Leber — (DS)
Referatsleiterin
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
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