Beschluss Nr.: 2023-0446
Aufnahme eines Kommunalkredites in Höhe von 3.582.000,00 EUR
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die Aufnahme von Kreditmarktmitteln in Höhe von 3.582.000,00 EUR.
Annuitätendarlehen
| Laufzeit | 20 Jahre |
| Tilgung | 63.264,48 € |
| Zinssatz | 3,27 % |
| Auszahlungskurs | 100 % |
| Zinsfälligkeit | vierteljährlich nachträglich ab 2025 |
| Tilgungsfälligkeit | vierteljährlich nachträglich ab 2025 |
| Valuta | 20.12.2023 |
Beschluss-Nr.: 2023-0462
Genehmigung der Niederschrift der 36. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 02.11.2023 - öffentlicher Teil -
Die Niederschrift der 36. Sitzung des Stadtrats der Stadt Arnstadt vom 02.11.2023 (öffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2/2003, S. 41) genehmigt.
Beschluss Nr.: 2023-0426
Haushaltssatzung der Stadt Arnstadt für das Haushaltsjahr 2024
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die vorliegende Haushaltssatzung der Stadt Arnstadt für das Haushaltsjahr 2024 mit den dazugehörigen Anlagen, welche in der Sitzung des Stadtrates am 02.11.2023 ausgegeben wurden.
Beschluss Nr.: 2023-0430
Finanzplan der Stadt Arnstadt für das Haushaltsjahr 2024
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt den vorliegenden Finanzplan für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 24 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV).
Beschluss-Nr.: 2023-0502
Entschließungsantrag zum Entwurf des Haushaltsplanes 2024 der Stadt Arnstadt: Parkraumkonzept für das Stadtgebiet "Ostviertel"
Der Stadtrat beschließt:
Für das Stadtgebiet „Ostviertel“ ist ein Parkraumkonzept zu erstellen und dem Stadtrat bis zum 30. September 2024 zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen. Der Konzeptentwurf ist in einer Einwohnerversammlung vorzustellen. Den Bewohnenden ist die Gelegenheit der Stellungnahme und des Vortrags von Anregungen zu ermöglichen, die in der weiteren Debatte abzuwägen sind. Bestandteil des Konzepts ist ein Zeitplan der Umsetzung und die Umsetzungsfinanzierung.
Beschluss Nr.: 2023-0443
Wirtschaftsplan des Baubetriebshofes der Stadt Arnstadt für das Wirtschaftsjahr 2024
Aufgrund des § 7 Abs. 3 Ziffer 5 der Betriebssatzung des Baubetriebshofes der Stadt Arnstadt möge der Stadtrat der Stadt Arnstadt am 14.12.2023 folgende Feststellung beschließen:
| 1. | Der Wirtschaftsplan des Baubetriebshofes der Stadt Arnstadt für das Jahr 2024 wird wie folgt festgesetzt: | |
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| im Erfolgsplan in den Erträgen | 4.242.801 € |
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| in den Aufwendungen | 4.242.801 € |
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| im Vermögensplan in den Einnahmen | 561.337 € |
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| in den Ausgaben | 561.337 € |
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kredite im Vermögensplan wird auf 0,00 € festgesetzt. | |
| 3. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 € festgesetzt. | |
| 4. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 350.000 € festgesetzt. | |
| 5. | Der Stellenplan ist beigefügt. | |
Auslegungshinweis:
Der Stellenplan des Kulturbetriebes kann während der allgemeinen Servicezeiten der Stadtverwaltung Arnstadt im Rathaus, Markt 1, Zimmer 2.02, 99310 Arnstadt, eingesehen werden.
Beschluss Nr.: 2023-0466
Wirtschaftsplan des Kulturbetriebes der Stadt Arnstadt für das Wirtschaftsjahr 2024
Aufgrund des § 7 Abs. 3 Ziffer 5 der Betriebssatzung des Kulturbetriebes der Stadt Arnstadt möge der Stadtrat der Stadt Arnstadt am 14.12.2023 folgende Feststellung beschließen:
| 1. | Der Wirtschaftsplan des Kulturbetriebes der Stadt Arnstadt für das Jahr 2024 wird | |
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| im Erfolgsplan in den Erträgen auf | 3.310.050,00 € |
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| in den Aufwendungen | 3.310.050,00 € |
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| im Vermögensplan in den Einnahmen auf | 397.500,00 € |
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| in den Ausgaben auf | 397.500,00 € |
|
| festgesetzt. | |
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kredite im Vermögensplan wird auf 0,00 € festgesetzt. | |
| 3. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 € festgesetzt. | |
| 4. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 420.000,00 € festgesetzt. | |
| 5. | Der Stellenplan ist beigefügt | |
Auslegungshinweis:
Der Stellenplan des Kulturbetriebes kann während der allgemeinen Servicezeiten der Stadtverwaltung Arnstadt im Rathaus, Markt 1, Zimmer 2.02, 99310 Arnstadt, eingesehen werden.
Beschluss Nr.: 2023-0444
Wirtschaftsplan des Bäderbetriebes der Stadt Arnstadt für das Wirtschaftsjahr 2024
Aufgrund § 7 Abs. 3 Ziff. 5 der Betriebssatzung des Bäderbetriebes der Stadt Arnstadt hat der Stadtrat der Stadt Arnstadt am 14.12.2023 folgende Feststellung getroffen:
| 1. | Der Wirtschaftsplan des Bäderbetriebes der Stadt Arnstadt für das Jahr 2024 wird | |
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| im Erfolgsplan in den Erträgen auf | 218.400,00 € |
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| in den Aufwendungen | 216.900,00 € |
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| im Vermögensplan in den Einnahmen auf | 620.000,00 € |
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| in den Ausgaben auf | 620.000,00 € |
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| festgesetzt. | |
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kredite im Vermögensplan wird auf 0,00 € festgesetzt. | |
| 3. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 € festgesetzt. | |
| 4. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 30.000,00 € festgesetzt. | |
| 5. | Der Stellenplan entfällt. | |
Beschluss Nr.: 2023-0451
Aufgabenübertragung zur Gewährleistung der Daseinsvorsorge bezüglich Breitbandversorgung/ des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET)
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023 sowie der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung/ des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Stadt Arnstadt übersteigt.
Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen.
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt ermächtigt und beauftragt den Bürgermeister insofern, alle erforderlichen Maßnahmen die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung/des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET umzusetzen sowie zur Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeister ermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme in diesem Zusammenhang zu stellen. Der Stadtrat und seine zuständigen Fachausschüsse sind regelmäßig über den Stand der Aufgabenwahrnehmung durch den KET bzw. der TGG zu informieren.
Beschluss Nr.: 2023-0445
Bestätigung des Leasingvertrages für die Konferenzanlage
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt bestätigt den Leasingvertrag (Vertrags-Nr. 53354354) für die Konferenzanlage mit der Firma abcfinance GmbH, Kamekestraße 2 - 8 in 50672 Köln zu.
Beschluss Nr.: 2023-0457
1. Änderung des Vertrages über den Betrieb und die Erstattung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft des Marienstifts Arnstadt
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderung des Vertrages über den Betrieb und die Erstattung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft des Marienstifts Arnstadt.
Beschluss Nr.: 2023-0458
1. Änderung des Vertrages über den Betrieb und die Erstattung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtung der katholischen Kindertageseinrichtung "St. Elisabeth" Arnstadt
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderung des Vertrages über den Betrieb und die Erstattung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtung der katholischen Kindertageseinrichtung "St. Elisabeth" Arnstadt.
Beschluss-Nr.: 2023-0463
Genehmigung der Niederschrift der 36. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 02.11.2023 - nichtöffentlicher Teil -
Die Niederschrift der 36. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 02.11.2023 (nichtöffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2/2003, S. 41) genehmigt.
Beschluss Nr.: 2023-0440
Vertragsanpassung Betreibung und Instandhaltung eines Anschlussgleises - Industriegebiet "Erfurter Kreuz" -
Der Stadtrat beschließt die Vertragsanpassung als 1. Nachtrag zum Vertrag zur Betreibung und Instandhaltung eines Anschlussgleises - Industriegebiet „Erfurter Kreuz“ - vom 29.12.2006 und beauftragt den Bürgermeister mit der Unterzeichnung.
Beschluss Nr.: 2023-0441
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zum Glasfaserausbau zwischen der Stadt Arnstadt und der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beauftragt den Bürgermeister, die in Anlage 1 beigefügte Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH, Am Kuhm 31, 46325 Borken, zum Glasfaserausbau in Arnstadt zu unterzeichnen.
Frank Spilling
Bürgermeister