Auf Grund des § 57 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), erlässt die Stadt Arnstadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte ausgeglichene Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 58.569.000 EUR |
und im Vermögenshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 14.078.000 EUR |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.782.500,00 EUR festgesetzt.
§ 3
Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
§ 4 (*)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.561.000 EUR festgesetzt. Davon entfallen
|
| auf den ordentlichen Haushalt | 9.761.000 EUR |
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| auf den Kulturbetrieb der Stadt Arnstadt | 420.000 EUR |
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| auf den Baubetriebshof der Stadt Arnstadt | 350.000 EUR |
|
| auf den Bäderbetrieb der Stadt Arnstadt | 30.000 EUR |
§ 6
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Stadt Arnstadt
Arnstadt, den 19. Januar 2024
Frank Spilling
Bürgermeister — (Dienstsiegel)
(*) nachrichtlich
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Stadt Arnstadt ab dem Jahr 2021 (Hebesatz-Satzung) vom 30.11.2020, Inkrafttreten 01.01.2021 |
| Grundsteuer |
|
| a) für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (A) | 315 v.H. |
| b) für sonstiges Grundvermögen (B) | 420 v.H. |
| Gewerbesteuer | 420 v.H. |
II.
Beschluss- und Anzeigenvermerk
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen (Beschluss-Nr. 2023-0426).
Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Ilm-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.12.2023 angezeigt worden; der Genehmigungsvermerk des Landratsamtes ist der Stadt Arnstadt am 18.01.2024 zugegangen.
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
III.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Arnstadt für das Haushaltsjahr 2024 liegen in der Zeit
vom 29.01.2024 bis einschließlich 12.02.2024
im Rathaus, Markt 1, Zimmer 2.02 während der allgemeinen Dienstzeiten für Jedermann zur Einsichtnahme aus.
Er wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme im Rathaus, Markt 1, Zimmer 2.02 während der allgemeinen Dienstzeiten zur Verfügung gehalten.
IV.
Geltendmachung von Verstößen
Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 (4) ThürKO.
Arnstadt, den 19. Januar 2024
Frank Spilling
Bürgermeister — (Dienstsiegel)