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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Haushaltssatzung

der Stadt Arnstadt (Landkreis Ilm-Kreis)

für das Haushaltsjahr 2024

vom 19.01.2024

Auf Grund des § 57 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), erlässt die Stadt Arnstadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte ausgeglichene Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

58.569.000 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

14.078.000 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.782.500,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

§ 4 (*)

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.561.000 EUR festgesetzt. Davon entfallen

auf den ordentlichen Haushalt

9.761.000 EUR

auf den Kulturbetrieb der Stadt Arnstadt

420.000 EUR

auf den Baubetriebshof der Stadt Arnstadt

350.000 EUR

auf den Bäderbetrieb der Stadt Arnstadt

30.000 EUR

§ 6

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Stadt Arnstadt

Arnstadt, den 19. Januar 2024

Frank Spilling

Bürgermeister —  (Dienstsiegel)

(*) nachrichtlich

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

II.

Beschluss- und Anzeigenvermerk

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen (Beschluss-Nr. 2023-0426).

Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Ilm-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 20.12.2023 angezeigt worden; der Genehmigungsvermerk des Landratsamtes ist der Stadt Arnstadt am 18.01.2024 zugegan­gen.

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

III.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Arnstadt für das Haushalts­jahr 2024 liegen in der Zeit

vom 29.01.2024 bis einschließlich 12.02.2024

im Rathaus, Markt 1, Zimmer 2.02 während der allgemeinen Dienstzeiten für Jedermann zur Ein­sichtnahme aus.

Er wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2024 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme im Rat­haus, Markt 1, Zimmer 2.02 während der allgemeinen Dienstzeiten zur Verfügung ge­halten.

IV.

Geltendmachung von Verstößen

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ge­nehmigung, Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Be­kanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 (4) Thür­KO.

Arnstadt, den 19. Januar 2024

Frank Spilling

Bürgermeister — (Dienstsiegel)