Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wie zu jeder Wahl, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Wahlrecht auch auf dem Wege der Briefwahl in Anspruch zu nehmen.
Die Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden:
1. Persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen bzw. Erledigung der Briefwahl vor Ort im Wahlbüro der Stadt Arnstadt vom 10.02.2025 bis zum 21.02.2025 zu folgenden Servicezeiten im Raum 2.06 (Rathaussaal) des Arnstädter Rathauses
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Am Freitag, den 21.02.2025, ist das Wahlbüro zusätzlich von 13:30 bis 15:00 Uhr geöffnet.
2. Postalische Anforderung mithilfe eines frankierten Umschlages an:
Stadt Arnstadt
Wahlbüro
Markt 1
99310 Arnstadt
In beiden Fällen bitten wir Sie darauf zu achten, dass der Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung vollständig ausgefüllt das Wahlbüro erreicht. Nur so kann ein reibungsloser Ablauf im Wahlbüro sowie ein zeitnaher Postversand der Unterlagen gewährleistet werden.
3. Alternativ ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch online möglich. Bitte nutzen Sie hierzu den auf Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code oder die Homepage der Stadt Arnstadt www.arnstadt.de. Zur Online-Beantragung sind Ihre persönlichen Daten sowie Ihre Wählernummer und Wahlbezirksnummer, welche Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden, anzugeben. Damit die beantragten Unterlagen Sie noch rechtzeitig vor der Wahl erreichen, ist eine Online-Beantragung lediglich bis Montag, den 17.02.2025 möglich.
4. Der Antrag kann aber auch mit einer formlosen E-Mail an wahlbuero@stadtverwaltung.arnstadt.de gestellt werden. Die erforderlichen Angaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Wohnanschrift müssen im Antrag unbedingt enthalten sein.
Möchten Sie die Briefwahlunterlagen für andere Personen beantragen und/oder entgegen nehmen, so ist die Vollmacht der wahlberechtigten Person für die Person, welche den Antrag stellt und/oder die Briefwahlunterlagen entgegen nehmen soll, vorzulegen. Diese Vollmacht finden Sie auch auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Sie ist zusätzlich zum Wahlscheinantrag auszufüllen.