Beschluss Nr.: 2024-0111
Haushaltssatzung der Stadt Arnstadt für das Haushaltsjahr 2025
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die vorliegende Haushaltssatzung der Stadt Arnstadt für das Haushaltsjahr 2025 mit den dazugehörigen Anlagen.
Beschluss Nr.: 2024-0112
Finanzplan der Stadt Arnstadt für das Haushaltsjahr 2025
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt den vorliegenden Finanzplan der Stadt Arnstadt für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 24 Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - ThürGemHV -).
Beschluss Nr.: 2024-0080
Wirtschaftsplan des Baubetriebshofes der Stadt Arnstadt für das
Wirtschaftsjahr 2025
Aufgrund des § 7 Abs. 3 Ziffer 5 der Betriebssatzung des Baubetriebshofes der Stadt Arnstadt möge der Stadtrat der Stadt Arnstadt am 12.12.2024 folgende Feststellung beschließen:
| 1. | Der Wirtschaftsplan des Baubetriebshofes der Stadt Arnstadt für das Jahr 2025 wird wie folgt festgesetzt: | ||
| im Erfolgsplan | in den Erträgen | 4.351.627 € |
|
| in den Aufwendungen | 4.351.627 € |
| im Vermögensplan | in den Einnahmen | 631.246 € |
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| in den Ausgaben | 631.246 € |
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kredite im Vermögensplan wird auf 0,00 € festgesetzt. | ||
| 3. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 € festgesetzt. | ||
| 4. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 350.000 € festgesetzt. | ||
| 5. | Der Stellenplan ist beigefügt. | ||
Auslegungshinweis:
Der Stellenplan des Baubetriebshofes kann während der allgemeinen Servicezeiten der Stadtverwaltung Arnstadt im Rathaus, Markt 1, Zimmer 2.10, 99310 Arnstadt, eingesehen werden.
Beschluss Nr.: 2024-0084
Wirtschaftsplan des Bäderbetriebes der Stadt Arnstadt für das Wirtschaftsjahr 2025
Aufgrund § 7 Abs. 3 Ziff. 5 der Betriebssatzung des Bäderbetriebes der Stadt Arnstadt hat der Stadtrat der Stadt Arnstadt am 12.12.2024 folgende Feststellung getroffen:
| 1. | Der Wirtschaftsplan des Bäderbetriebes der Stadt Arnstadt für das Jahr 2025 wird | ||
| im Erfolgsplan | in den Erträgen auf | 219.600,00 € |
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| in den Aufwendungen | 218.100,00 € |
| im Vermögensplan | in den Einnahmen auf | 820.000,00 € |
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| in den Ausgaben auf | 820.000,00 € |
| festgesetzt. | ||
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kredite im Vermögensplan wird auf 0,00 € festgesetzt. | ||
| 3. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 € festgesetzt. | ||
| 4. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 30.000,00 € festgesetzt. | ||
| 5. | Der Stellenplan entfällt. | ||
Beschluss Nr.: 2024-0096
Wirtschaftsplan des Kulturbetriebes der Stadt Arnstadt für das Wirtschaftsjahr 2025
Aufgrund des § 7 Abs. 3 Ziffer 5 der Betriebssatzung des Kulturbetriebes der Stadt Arnstadt möge der Stadtrat der Stadt Arnstadt am 12.12.2024 folgende Feststellung beschließen:
| 1. | Der Wirtschaftsplan des Kulturbetriebes der Stadt Arnstadt für das Jahr 2025 wird | ||
| im Erfolgsplan | in den Erträgen auf | 3.479.500,00 € |
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| in den Aufwendungen | 3.479.500,00 € |
| im Vermögensplan | in den Einnahmen auf | 78.500,00 € |
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| in den Ausgaben auf | 78.500,00 € |
| festgesetzt. | ||
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kredite im Vermögensplan wird auf 0,00 € festgesetzt. | ||
| 3. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 € festgesetzt. | ||
| 4. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 420.000,00 € festgesetzt. | ||
| 5. | Der Stellenplan ist beigefügt. | ||
Auslegungshinweis:
Der Stellenplan des Kulturbetriebes kann während der allgemeinen Servicezeiten der Stadtverwaltung Arnstadt im Rathaus, Markt 1, Zimmer 2.10, 99310 Arnstadt, eingesehen werden.
Beschluss Nr.: 2024-00681
Änderungsantrag zur Umbenennung der Berggasse in Gräfingasse
Die Verwaltung möge die Umbenennung der Berggasse in Gräfingasse auf Ihre Umsetzbarkeit und die einhergehenden Kosten prüfen.
Der Prüfbericht sollte folgende Informationen beinhalten:
| 1. | Welche Änderungen (z.B. Grundbucheintrag) müssen durch die Stadt Arnstadt vorgenommen werden? |
| 2. | Welche Kosten kommen auf die Stadt Arnstadt durch die Umbenennung (z.B. Änderung im Grundbucheintrag) zu? |
| 3. | Welche Änderungen (z.B. Änderung des Personalausweises, des Reisepasses, Fahrzeugscheines usw.) müssen durch den Anwohner vorgenommen werden? |
| 4. | Welche Kosten kommen auf den Anwohner durch die Umbenennung (z.B. Änderung des Personalausweises, des Reisepasses, Fahrzeugscheines usw.) zu? |
| 5. | Wie ist das Stimmungsbild der Anwohner in der Berggasse? Gab es bzgl. der Namensänderung eine Anwohnerbefragung? |
| 6. | Könnte dies Einfluss auf den Haushalt 2025 nehmen und wenn ja, in welcher Form? |
Beschluss Nr.: 2024-0099
Abberufung eines sachkundigen Bürgers aus dem Bau-, Vergabe und Umweltausschusses auf Vorschlag der Fraktion der AfD
Herr Florian Meisinger, von der Fraktion Alternative für Deutschland, wird als sachkundiger Bürger für den Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss abberufen.
Beschluss Nr.: 2024-0100
Berufung eines sachkundigen Bürgers in den Bau-, Vergabe und Umweltausschusses auf Vorschlag der Fraktion der AfD
Herr Percy Wesselly wird als sachkundiger Bürger in den Bau-, Vergabe und Umweltausschuss berufen.
Frank Spilling
Bürgermeister