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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Beschlüsse der 5. Stadtratssitzung am 12.12.2024

Beschluss Nr.: 2024-0111

Haushaltssatzung der Stadt Arnstadt für das Haushaltsjahr 2025

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die vorliegende Haushaltssatzung der Stadt Arnstadt für das Haushaltsjahr 2025 mit den dazugehörigen Anlagen.

Beschluss Nr.: 2024-0112

Finanzplan der Stadt Arnstadt für das Haushaltsjahr 2025

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt den vorliegenden Finanzplan der Stadt Arnstadt für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 24 Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - ThürGemHV -).

Beschluss Nr.: 2024-0080

Wirtschaftsplan des Baubetriebshofes der Stadt Arnstadt für das

Wirtschaftsjahr 2025

Aufgrund des § 7 Abs. 3 Ziffer 5 der Betriebssatzung des Baubetriebshofes der Stadt Arnstadt möge der Stadtrat der Stadt Arnstadt am 12.12.2024 folgende Feststellung beschließen:

1.

Der Wirtschaftsplan des Baubetriebshofes der Stadt Arnstadt für das Jahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:

im Erfolgsplan

in den Erträgen

4.351.627 €

in den Aufwendungen

4.351.627 €

im Vermögensplan

in den Einnahmen

631.246 €

in den Ausgaben

631.246 €

2.

Der Gesamtbetrag der Kredite im Vermögensplan wird auf 0,00 € festgesetzt.

3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 € festgesetzt.

4.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 350.000 € festgesetzt.

5.

Der Stellenplan ist beigefügt.

Auslegungshinweis:

Der Stellenplan des Baubetriebshofes kann während der allgemeinen Servicezeiten der Stadtverwaltung Arnstadt im Rathaus, Markt 1, Zimmer 2.10, 99310 Arnstadt, eingesehen werden.

Beschluss Nr.: 2024-0084

Wirtschaftsplan des Bäderbetriebes der Stadt Arnstadt für das Wirtschaftsjahr 2025

Aufgrund § 7 Abs. 3 Ziff. 5 der Betriebssatzung des Bäderbetriebes der Stadt Arnstadt hat der Stadtrat der Stadt Arnstadt am 12.12.2024 folgende Feststellung getroffen:

1.

Der Wirtschaftsplan des Bäderbetriebes der Stadt Arnstadt für das Jahr 2025 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf

219.600,00 €

in den Aufwendungen

218.100,00 €

im Vermögensplan

in den Einnahmen auf

820.000,00 €

in den Ausgaben auf

820.000,00 €

festgesetzt.

2.

Der Gesamtbetrag der Kredite im Vermögensplan wird auf 0,00 € festgesetzt.

3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 € festgesetzt.

4.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 30.000,00 € festgesetzt.

5.

Der Stellenplan entfällt.

Beschluss Nr.: 2024-0096

Wirtschaftsplan des Kulturbetriebes der Stadt Arnstadt für das Wirtschaftsjahr 2025

Aufgrund des § 7 Abs. 3 Ziffer 5 der Betriebssatzung des Kulturbetriebes der Stadt Arnstadt möge der Stadtrat der Stadt Arnstadt am 12.12.2024 folgende Feststellung beschließen:

1.

Der Wirtschaftsplan des Kulturbetriebes der Stadt Arnstadt für das Jahr 2025 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf

3.479.500,00 €

in den Aufwendungen

3.479.500,00 €

im Vermögensplan

in den Einnahmen auf

78.500,00 €

in den Ausgaben auf

78.500,00 €

festgesetzt.

2.

Der Gesamtbetrag der Kredite im Vermögensplan wird auf 0,00 € festgesetzt.

3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 € festgesetzt.

4.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 420.000,00 € festgesetzt.

5.

Der Stellenplan ist beigefügt.

Auslegungshinweis:

Der Stellenplan des Kulturbetriebes kann während der allgemeinen Servicezeiten der Stadtverwaltung Arnstadt im Rathaus, Markt 1, Zimmer 2.10, 99310 Arnstadt, eingesehen werden.

Beschluss Nr.: 2024-00681

Änderungsantrag zur Umbenennung der Berggasse in Gräfingasse

Die Verwaltung möge die Umbenennung der Berggasse in Gräfingasse auf Ihre Umsetzbarkeit und die einhergehenden Kosten prüfen.

Der Prüfbericht sollte folgende Informationen beinhalten:

1.

Welche Änderungen (z.B. Grundbucheintrag) müssen durch die Stadt Arnstadt vorgenommen werden?

2.

Welche Kosten kommen auf die Stadt Arnstadt durch die Umbenennung (z.B. Änderung im Grundbucheintrag) zu?

3.

Welche Änderungen (z.B. Änderung des Personalausweises, des Reisepasses, Fahrzeugscheines usw.) müssen durch den Anwohner vorgenommen werden?

4.

Welche Kosten kommen auf den Anwohner durch die Umbenennung (z.B. Änderung des Personalausweises, des Reisepasses, Fahrzeugscheines usw.) zu?

5.

Wie ist das Stimmungsbild der Anwohner in der Berggasse? Gab es bzgl. der Namensänderung eine Anwohnerbefragung?

6.

Könnte dies Einfluss auf den Haushalt 2025 nehmen und wenn ja, in welcher Form?

Beschluss Nr.: 2024-0099

Abberufung eines sachkundigen Bürgers aus dem Bau-, Vergabe und Umweltausschusses auf Vorschlag der Fraktion der AfD

Herr Florian Meisinger, von der Fraktion Alternative für Deutschland, wird als sachkundiger Bürger für den Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss abberufen.

Beschluss Nr.: 2024-0100

Berufung eines sachkundigen Bürgers in den Bau-, Vergabe und Umweltausschusses auf Vorschlag der Fraktion der AfD

Herr Percy Wesselly wird als sachkundiger Bürger in den Bau-, Vergabe und Umweltausschuss berufen.

Frank Spilling

Bürgermeister