Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Branchewinda
am Freitag, dem 21. Februar 2025 um 18:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus in Branchewinda
ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Branchewinda gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die Einladung.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bekanntgabe der TO - Beschlussfassung |
| 4. | Bericht Jagdvorstand |
| 5. | Bericht Jagdpächter |
| 6. | Bericht Rechnungsprüfer |
| 7. | Entlastung Jagdvorstand - Beschlussfassung |
| 8. | Verwendung der Rücklagen - Beschlussfassung |
| 9. | Verwendung des Reinertrages - Beschlussfassung |
| 10. | Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2025/2026 |
| 11. | Wahl Vorstand und Rechnungsprüfer |
| 12. | Sonstiges |
Vor Ausübung der Rechte und Pflichten hat jeder Jagdgenosse das Eigentum mittels Grundbuchauszug nachzuweisen.
P. Hütterer
Jagdvorsteher
Hinweis zu § 8 der Satzung:
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftige volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdge-nossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.