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Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation hat den Nachweis der Liegenschaften fortgeführt.
Folgende Flurstücke sind von der Fortführung betroffen:
Gemarkung: Dannheim, Flur: 8, Flurstücke: 335, 373/322, 374/322
Der Fortführungsnachweis kann von den Grundstückseigentümern sowie den Inhabern grundstücksgleicher Rechte
vom: 04.02.2025 bis 03.03.2025
in der Zeit von:
| Mo bis Fr | 08:00-12:00 Uhr |
| Mo bis Do | 13:00-15:30 Uhr |
| und nach Vereinbarung | |
in den Räumen des
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Zweigstelle Saalfeld
Albrecht-Dürer-Straße 3
07318 Saalfeld
eingesehen werden.
Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung wird durch Offenlegung die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften (Fortführungsnachweis) bekannt gegeben. Der Fortführungsnachweis gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Fortführungsnachweis kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Hohenwindenstraße 13a
99086 Erfurt
schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
Saalfeld, den 13.01.2025
Im Auftrag
gez. Katja Stein
Referatsbereichsleiterin Datenführung
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