Im Amtsblatt Nr. 9 vom 6. Dezember 2025 wurde die vom Stadtrat beschlossene Friedhofsgebührensatzung bekannt gemacht. (B VIII/2025/0342)
Dabei ist in Punkt 6.4 „Benutzung der Wege und Friedhofseinrichtungen durch Gewerbetreibende“ ein fehlerhafter Betrag veröffentlicht worden. Der dort für die Dauer eines Jahres angegebene Betrag wurde versehentlich mit 34,00 € abgedruckt. Der korrekte Betrag beträgt 134,00 €.
Der betreffende Gebührenpunkt lautet korrekt wie folgt:
| 6. Sonstige Gebühren/Verwaltungsgebühren | ||
| 6.4 Benutzung der Wege und Friedhofseinrichtungen durch Gewerbetreibende (Bildhauer, Steinmetze, Gärtner u. Sonstige) | ||
| • | für die Dauer eines Jahres | 134,00 |
| • | für eine einmalige Tätigkeit | 33,00 |
Die übrigen Bestimmungen der Friedhofsgebührensatzung bleiben unverändert.
Frank Spilling
Bürgermeister