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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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5. Änderungssatzung über die Erhebung der Eintrittsgelder in Form einer Benutzungsgebühr für den Tierpark der Stadt Arnstadt

 — 23.01.2026

Auf der Grundlage der §§ 2, 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 der Thüringer Gemeinde- und Land-kreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Thüringer Gesetzes zur Änderung der ver-waltungsrechtlichen Vorschriften vom 02. Juli 2024 (GVBl. Seite 277) und des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. Seite 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Thüringer Gesetzes zur Änderung verwaltungsrechtlicher Vorschriften vom 02. Juli 2024 (GVBl. Seite 277) hat der Stadtrat der Stadt Arnstadt in seiner Sitzung am 11.12.2025 wie folgt beschlossen:

5. Änderungssatzung

über die Erhebung der Eintrittsgelder in Form einer

Benutzungsgebührfür den Tierpark der Stadt Arnstadt

Artikel 1

§ 3 der Satzung der Stadt Arnstadt über die Erhebung der Eintrittsgelder in Form einer Benutzungsgebühr für den Tierpark der Stadt Arnstadt wird wie folgt geändert:

Die Benutzungsgebühren werden pro Person erhoben.

Tageskarten

Erwachsene  —  4,00 €

Kinder (3 bis 16 Jahre)  —  2,00 €

Familienkarten (2 Erwachsene + bis 4 Kinder von 3 – 16 Jahren)  —  10,00 €

Jedes weitere Kind (bei Familienkarten)  —  1,00 €

Bei Vorlage der Mehrfamilienkarten entfällt bei der Familienkarte

Der Kinderzuschlag ab dem 5. Kind.

Kindergruppen ab 10 Kinder (Begleitperson Vollzahler)  —  1,00 € p. P.

Sonderveranstaltungen

Tierparkfest – Eintritt für Erwachsene  —  5,00 €

Tierparkfest – Eintritt für Kinder (3 bis 16 Jahre)  —  2,00 €

Tierparkfest – Familienkarten  —  keine

Kindergeburtstage / Familienfeiern im „Grünen Klassenzimmer“

(nur mit Voranmeldung)

Tagespauschale  —  30,00 €

Tierfutterverkauf  —  2,00 €

Verleih / Vermietung

Streichelgehege (Auf- und Abbau und Transport)  —  50,00 €

Streichelgehege ohne Aufbau und Transport  —  25,00 €

Artikel 2

Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine bereinigte Fassung der Satzung über die Erhebung der Eintrittsgelder in Form einer Benutzungsgebühr für den Tierpark der Stadt Arnstadt unter Berücksichtigung dieser 4. Änderungssatzung i Amtsblatt der Stadt Arnstadt zu veröffentlichen.

Artikel 3

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Arnstadt in Kraft.

Arnstadt, den 23.01.2026

Frank Spilling

Bürgermeister

Anzeigen- und Genehmigungsvermerk:

Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Ilm-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.12.2025 angezeigt worden; die Eingangsbestätigung des Landratsamtes ist der Stadt Arnstadt am 05.01.2026 zugegangen. Der Prüfvermerk der Rechtsaufsichtsbehörde vom 29.12.2025 ist der Stadt Arnstadt am 05.01.2026 zugegangen.

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Geltendmachung von Verstößen:

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Arnstadt, Der Bürgermeister, Markt 1, 99310 Arnstadt, schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich (§ 21 (4) Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - Thüringer Kommunalordnung - ThürKO).

Arnstadt, den 23.01.2026

Stadt Arnstadt

Frank Spilling  — (Dienstsiegel)

Bürgermeister