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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Beschlüsse der 2. Sitzung des Stadtrates am 22.08.2024

Beschluss Nr.: 2024-0014

Genehmigung der Niederschrift der 40. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 02.05.2024 - öffentlicher Teil -

Die Niederschrift der 40. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 02.05.2024 (öffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2/2003, S. 41) genehmigt.

Beschluss Nr.: 2024-0016

Genehmigung der Niederschrift der 1. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt (konstituierende Sitzung) am 13.06.2024 - öffentlicher Teil -

Die Niederschrift der 1. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt am 13.06.2024 (konstituierende Sitzung) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2/2003, S.41) genehmigt.

Beschluss Nr.: 2024-0029

Feststellung des Jahresabschlusses des Kulturbetriebes der Stadt Arnstadt zum 31.12.2023

Der Jahresabschluss des Kulturbetriebes der Stadt Arnstadt zum 31.12.2023 wird auf der Grundlage des Berichtes der BBH AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 (Abschlussprüfung) festgestellt.

Der Jahresgewinn für das Wirtschaftsjahr 2023 in Höhe von 86.067,32 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Auslegungshinweis:

Die Unterlagen können während der allgemeinen Servicezeiten der Stadtverwaltung Arnstadt im Rathaus, Markt 1, Zimmer 2.02, 99310 Arnstadt, eingesehen werden.

Beschluss Nr.: 2024-0011

Besetzung des Aufsichtsrates der Bäder- und Beteiligungsverwaltung Arnstadt GmbH

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister der Stadt Arnstadt folgende Personen in den Aufsichtsrat der Bäder- und Beteiligungsverwaltung Arnstadt GmbH zu entsenden:

  1. Christian Stonek (Fraktion Freie Wähler „Pro Arnstadt“/FDP)
  2. Joachim Lindner (Fraktion Freie Wähler „Pro Arnstadt“/FDP)
  3. Klaus-Peter Neuhaus (Fraktion der AfD)
  4. Dietmar Krause (Fraktion der CDU)
  5. Alexander Dill (Fraktion BürgerProjekt)
  6. Eleonore Mühlbauer (Fraktion der SPD und Grüne für Arnstadt)

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Beschluss Nr.: 2024-0012

Besetzung des Aufsichtsrates der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Arnstadt mbH

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt entsendet folgende Personen in den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Arnstadt mbH:

  1. Georg Bräutigam (Fraktion Freie Wähler „Pro Arnstadt“/FDP)
  2. Joachim Lindner (Fraktion Freie Wähler „Pro Arnstadt“/FDP)
  3. Andy Kühn (Fraktion der AfD)
  4. Torsten Pietsch (Fraktion der CDU)
  5. Alexander Dill (Fraktion BürgerProjekt)
  6. Eleonore Mühlbauer (Fraktion der SPD und Grüne für Arnstadt)

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Beschluss Nr.: 2024-0013

Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Arnstadt GmbH

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt empfiehlt dem Bürgermeister der Stadt Arnstadt folgende Personen durch die Bäder- und Beteiligungsverwaltung Arnstadt GmbH in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Arnstadt GmbH entsenden zu lassen:

  1. Stefan Buchtzik (Fraktion Freie Wähler „Pro Arnstadt“/FDP)
  2. Hubert Tykwer (Fraktion der AfD)
  3. Sebastian Köhler (Fraktion der CDU)
  4. Markus Tempes (Fraktion BürgerProjekt)

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Beschluss Nr.: 2024-0044

Bebauungsplan "Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold" - Billigungs- und Offenlegungsbeschluss

Der Stadtrat fasst nachfolgenden Beschluss:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Arnstadt „Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung inkl. Umweltbericht mit integrierten Grünordnungsplan und Fachgutachten, wird in der vorliegenden Fassung jeweils mit Stand vom 05.08.2024 gebilligt.
  2. Der Entwurf, seine Begründung einschließlich Umweltbericht mit integrierten Grünordnungsplan, Fachgutachten sowie wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen sowie zusätzlich durch öffentliche Auslegung zur Verfügung zu stellen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind von der Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen.
  3. Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss hat sich der räumliche Geltungsbereich geändert. Das Flurstück 738/17, Flur 59 in der Gemarkung Arnstadt ist nicht mehr Bestandteil des räumlichen Geltungsbereiches. Die Flurstücke 755/87, 755/187, 738/12 und 1202/11, Flur 59 in der Gemarkung Arnstadt sind nur teilweise Bestandteil des räumlichen Geltungsbereiches. Das Flurstück 738/65 (teilweise) wird klarstellend in den räumlichen Geltungsbereich einbezogen.
    Der räumliche Geltungsbereich umfasst nunmehr folgende Flurstücke der Flur 59, Gemarkung Arnstadt:
    734/2, 738/6, 738/7, 738/8, 738/12 (teilweise), 738/14, 738/60, 738/65 (teilweise), 755/9, 755/10, 755/11, 755/20, 755/83, 755/86, 755/87 (teilweise), 755/98, 755/99, 755/184, 755/185, 755/186, 755/187 (teilweise), 755/188, 755/189, 755/190, 755/191, 755/192, 755/193, 755/195, 755/196, 1202/2, 1202/3, 1202/4, 1202/5, 1202/6, 1202/9, 1202/11 (teilweise), 1202/25, 1202/26 und 1202/30. Der Geltungsbereich ist auf beiliegendem Lageplan dargestellt. Der Lageplan ist als Anlage 1 Bestandteil dieses Beschlusses.
  4. Ort und Dauer der Veröffentlichung im Internet sowie der öffentlichen Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Der aufzustellende Bebauungsplan der Stadt Arnstadt „Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“ soll mit Inkrafttreten die überlagerten Flächen des Bebauungsplanes der Stadt Arnstadt „Rabenhold II“ ersetzen.

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Beschluss Nr.: 2024-0018

Berufung von sachkundigen Bürgern in die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Arnstadt auf Vorschlag der Fraktion Pro Arnstadt/FDP

Folgende sachkundige Bürger werden für die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Arnstadt bestätigt:

Beschluss Nr.: 2024-0019

Berufung von sachkundigen Bürgern in die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Arnstadt auf Vorschlag der Fraktion AfD

Folgende sachkundige Bürger werden für die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Arnstadt bestätigt:

Beschluss Nr.: 2024-0020

Berufung von sachkundigen Bürgern in die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Arnstadt auf Vorschlag der Fraktion CDU

Folgende sachkundige Bürger werden für die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Arnstadt bestätigt:

Beschluss Nr.: 2024-0021

Berufung von sachkundigen Bürgern in die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Arnstadt auf Vorschlag der Fraktion Bürger Projekt

Folgende sachkundige Bürger werden für die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Arnstadt bestätigt:

Beschluss Nr.: 2024-0022

Berufung von sachkundigen Bürgern in die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Arnstadt auf Vorschlag der Fraktion SPD und Grüne für Arnstadt

Folgende sachkundige Bürger werden für die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Arnstadt bestätigt:

Beschluss Nr.: 2024-0023

Berufung von sachkundigen Bürgern in die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Arnstadt auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.

Folgende sachkundige Bürger werden für die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Arnstadt bestätigt:

Beschluss Nr.: 2024-0015

Genehmigung der Niederschrift der 40. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 02.05.2024 - nichtöffentlicher Teil -

Die Niederschrift der 40. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 02.05.2024 (nichtöffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2/2003, S. 41) genehmigt.

Beschluss Nr.: 2024-0017

Genehmigung der Niederschrift der 1. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt (konstituierende Sitzung) am 13.06.2024 - nichtöffentlicher Teil -

Die Niederschrift der 1. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt am 13.06.2024 (konstituierende Sitzung) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2/2003, S.41) genehmigt.

Beschluss Nr.: 2024-0045

Vergabe von Planungsleistungen

Neugestaltung / Sanierung Marktplatz Arnstadt, 1. BA und 2. BA

Objektplanung Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt, den Auftrag für die Objektplanung Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen der Leistungsphasen 1-9 HOAI der Maßnahme Neugestaltung / Sanierung Marktplatz Arnstadt - 1. BA und 2. BA an das Büro Heinisch Landschaftsarchitekten, Mittelstraße 16 in 99425 Weimar gemäß dem Angebot vom 25.07.2024 nach HOAI 2021 zu vergeben.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen gekürzer Beschlusstext.

Frank Spilling

Bürgermeister