Sehr geehrte Grundsteuerpflichtige,
Sie alle wurden im Jahr 2022 vom Finanzamt Ilmenau aufgefordert, sich für Ihre Grundstücke im Gemeindegebiet der Stadt Arnstadt zu erklären. Hintergrund dafür ist die Grundsteuerreform, also die Änderung des Bewertungs- und des Grundsteuergesetzes, nachdem das Bundesverfassungs-gericht die alten Regelungen für verfassungswidrig erklärt und eine Anwendung nur noch bis zum 31.12.2024 erlaubt hat.
Was bedeutet die Grundsteuerreform und die damit einhergehende Neubewertung Ihrer Immobilie für die zukünftige Festsetzung der jährlichen Grundsteuer?
Mit Ablauf des 31.12.2024 werden, gemäß § 266 Abs. 4 Satz 1 und 2 Bewertungsgesetz, kraft Gesetz alle Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide aufgehoben, die auf dem bisherigen Bewertungsverfahren (Einheitsbewertung) beruhen und vor dem 01.01.2025 erlassen wurden. Eine Aufhebung jedes einzelnen Grundsteuerbescheides ist daher nicht nötig.
Für die Grundsteuer 2025 ff. erhalten alle Grundsteuerpflichtigen neue Grundsteuerbescheide.
Bitte zahlen Sie die Grundsteuer nicht auf der Grundlage Ihrer alten Bescheide weiter!
Beenden Sie ggf. bestehende Daueraufträge bei Ihrer Bank.
Sofern Sie der Stadt Arnstadt zum Einzug der Grundsteuer ein SEPA-Lastschriftmandant erteilt haben, besteht kein Handlungsbedarf für Sie. Die aktuelle Mandatsreferenz besteht weiter.
Sollte uns für die Zustellung Ihres Grundsteuerbescheides bislang eine Vollmacht vorgelegen haben (z. B. Zusendung an eine Hausverwaltung), werden diese Vollmachten weitestgehend Berücksichtigung finden. Dabei gilt zu beachten, dass der Grundsteuerbescheid mit der Zustellung an den Bevollmächtigten als Ihnen bekannt gegeben gilt.
Momentan kann noch nicht eingeschätzt werden, wann alle Grundlagenbescheide erfasst sein werden und die Grundsteuerbescheide 2025 versendet werden können. Sobald dazu eine Aussage getroffen werden kann, informieren wir Sie zeitnah im Amtsblatt darüber.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Ihr Sachgebiet Steuern