Mit Beschluss-Nr. 2024-0044 hat der Stadtrat der Stadt Arnstadt in öffentlicher Sitzung am 22.08.2024 den Entwurf Bebauungsplan “Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“ - gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Geltungsbereich des Entwurfs Bebauungsplan “Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold“ umfasst die Flurstücke der Flur 59, Gemarkung Arnstadt: 734/2, 738/6, 738/7, 738/8, 738/12 (teilweise), 738/14, 738/60, 738/65 (teilweise), 755/9, 755/1 0, 755/11, 755/20, 755/83, 755/86, 755/87 (teilweise), 755/98, 755/99, 755/184, 755/185, 755/186, 755/187 (teilweise), 755/188, 755/189, 755/190, 755/191, 755/192, 755/193, 755/195, 755/196, 1202/2, 1202/3, 1202/4, 1202/5, 1202/6, 1202/9, 1202/11 (teilweise), 1202/25, 1202/26 und 1202/30. Der Geltungsbereich ist auf beiliegendem Lageplan dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes der Stadt Arnstadt „Zentrale Funktionen im Stadtumbaugebiet Rabenhold‘, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung inkl. Umweltbericht mit integrierten Grünordnungsplan und Fachgutachten, wird in der vorliegenden Fassung jeweils mit Stand vom 05.08.2024 kann vom
23.09.2024 bis einschließlich 25.10.2024
online unter www.arnstadt.de/beteiligungsverfahren eingesehen werden.
Im gleichen Zeitraum liegen die Planunterlagen in der Stadtverwaltung Arnstadt im Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Raum 2.10 öffentlich aus und können dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
| Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Dienstag: | 13:30 - 18:00 Uhr |
Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an stadtentwicklung@stadtverwaltung.arnstadt.de übermittelt werden, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.
In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03628/745-740 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Zeiten Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.
Hinweis:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens eingewilligt.
Frank Spilling
Bürgermeister