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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Ablauf der Gültigkeit von Bundespersonalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen

Sehr geehrte Einwohner der Stadt Arnstadt,

auch im kommendem Jahr bitten wir Sie die Gültigkeit Ihrer Personaldokumente zu überprüfen.

Eine Ausweispflicht besteht für Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG) ist jeder Deutsche verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald er 16 Jahre alt ist und der allgemeinen Meldepflicht unterliegt oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhält.

Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAuswG durch den Besitz und die Vorlage des Passes erfüllen.

Personalausweise werden gemäß § 6 Abs. 1 PAuswG für die Dauer von 10 Jahren ausgestellt. Bei Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt die Gültigkeitsdauer des Personalausweises sechs Jahre (§ 6 Abs. 3 PAuswG). Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht zulässig (§ 6Abs. 5 PAuswG).

Zur Beantragung von Personaldokumenten für Kinder unter 18 Jahren ist die Anwesenheit des Kindes und der gesetzlichen Vertreter notwendig. Eine Zustimmungserklärung eines sorgeberechtigten Elternteils ist möglich, wenn nur ein gesetzlicher Vertreter mit dem Kind zur Antragstellung vorspricht. Zusätzlich wird die Geburtsurkunde sowie der Nachweis über das Sorgerecht bei Beantragung der Dokumente benötigt.

Für Kinder, die nur ein Elternteil als Sorgeberechtigten haben, sind eine Negativbescheinigung vom örtlichen Jugendamt oder andere aussagekräftige Urkunden bzw. amtliche Beschlüsse vorzulegen. Die Zustimmungserklärung sowie alle Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Arnstadt unter

www.arnstadt.de/kontakt/pass-und-meldewesen-statistik

Welche Gebühr bei der Antragstellung für das jeweilige Dokument entrichtet werden muss, entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Die Bearbeitungszeit für Personalausweise beträgt aktuell 3-4 Wochen und für Reisepässe zwischen 8-10 Wochen ab Antragstellung.

Bei Expresspässen, die innerhalb von 72 Stunden erstellt werden, erhöht sich die Gebühr um 32 Euro.

Bitte überprüfen Sie vor jeder Urlaubsreise rechtzeitig die Gültigkeit der Dokumente und informieren Sie sich, ob Sie im Besitz der notwendigen Unterlagen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Heyder

Abteilungsleiterin

Pass- und Meldewesen/Statistik