B V/2023/0252
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt auf der Grundlage der §§ 2, 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nummer 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) und des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19.September 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) die nachfolgende
Artikel 1
§ 3 erhält folgende Fassung
(die konkreten Änderungen sind kursiv dargestellt):
Die Benutzungsgebühren werden pro Person erhoben.
Tageskarten
| Erwachsene | 3,00 € |
| Kinder (3 bis 16 Jahre) | 1,00 € |
| Familienkarten (2 Erwachsene + bis 4 Kinder v. 3 - 16 Jahren) | — 7,00 € |
| jedes weitere Kind (bei Familienkarten) | 0,50 € |
| Bei Vorlage der Mehrkindfamilienkarte entfällt bei der Familienkarte der Kinderzuschlag ab dem 5. Kind. | |
| Kindergruppen ab 10 Kinder (Begleitperson Vollzahler) | — p.P. 0,50 € |
Sonderveranstaltungen
| Tierparkfest - Eintritt für Erwachsene | 4,50 € |
| Tierparkfest - Eintritt für Kinder (3 bis 16 Jahre) | 1,50 € |
| Tierparkfest - Familienkarten | keine |
| Kindergeburtstage / Familienfeiern im „Grünen Klassenzimmer“ (nur mit Voranmeldung) | |
| für die erste Stunde | 30,00 € |
| für jede weitere Stunde | 10,00 € |
Verleih / Vermietung
| Streichelgehege (Auf- und Abbau und Transport) | 50,00 € |
| Streichelgehege ohne Aufbau und Transport | 25,00 € |
| Reitplatz | 30,00 € |
Artikel 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Arnstadt in Kraft.
Arnstadt, den 06.03.2023
Stadt Arnstadt — - Dienstsiegel -
Frank Spilling
Bürgermeister
Anzeigen- und Genehmigungsvermerk:
Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Ilm-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.02.2023 angezeigt worden; die Eingangsbestätigung des Landratsamtes ist der Stadt Arnstadt am 14.02.2023 zugegangen. Der Prüfvermerk des Landratsamtes vom 02.03.2023 ist der Stadt Arnstadt am 06.03.2023 zugegangen.
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Geltendmachung von Verstößen:
Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Arnstadt, Der Bürgermeister, Markt 1, 99310 Arnstadt, schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich (§ 21 (4) Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - Thüringer Kommunalordnung - ThürKO).
Arnstadt, 06.03.2023 — - Dienstsiegel -
Frank Spilling
Bürgermeister