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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Festsetzung der Gebühren für Wasser und Friedhofspflege auf den Friedhöfen und von der Stadt Arnstadt verwalteten Friedhöfen in Branchewinda, Dannheim, Görbitzhausen, Hausen, Kettmannshausen, Marlishausen, Neuroda, Reinsfeld, Roda, Schmerfeld und Wipfra

Auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 3 und 15 Abs. 1 Nr. 3b Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) i.V. m. § 122 Abgabenordnung (AO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.2002, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. November 2020 (GVBl. S. 2466) sowie der Friedhofsordnung vom 29.01.2014 und der Friedhofsgebührenordnung vom 13.06.2014 der Gemeinde Wipfratal gibt die Stadt Arnstadt Folgendes bekannt:

Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Abgabenbescheide werden hiermit die Gebühren für Wasser und Friedhofspflege für die o. g. Friedhöfe für das Kalenderjahr 2023 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.

Diese Festsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekanntge-geben. Damit treten für die Abgabepflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid über die Gebühren für Wasser und Friedhofspflege 2023 zugegangen wäre.

Die Gebühren für Wasser und Friedhofspflege werden - mit dem in dem zuletzt erteilen Abgabenbescheid festgesetzten Jahresbeitrag zum 15.05.2023 fällig.

Mit den zuletzt ergangenen Bescheiden über die Gebühren für Wasser und Friedhofspflege sind ebenso die Fälligkeiten und Beträge für die Folgejahre ergangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die hiermit festgesetzten Bescheide (Dauerbescheide) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Arnstadt, Markt 1, 99310 Arnstadt einzulegen.

Der Widerspruch gegen diese Abgabenfestsetzung hat keine aufschiebende Wirkung (§80 Abs. 2 VwGO). Die Pflicht zur Zahlung der festgesetzten Gebühren für Wasser und Friedhofspflege wird durch erhobenen Widerspruch also nicht aufgehoben.

Hinweis:

Bitte prüfen Sie den zuletzt ergangenen Bescheid über die Gebühren für Wasser und Friedhofspflege und entrichten Sie die Gebühren unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der nachfolgende benannten Konten der Stadtverwaltung Arnstadt.

Commerzbank Erfurt

IBAN: DE86 8204 0000 0810 6585 00

BIC: COBADEFFXXX

Sparkasse Arnstadt-Ilmenau

IBAN: DE59 8405 1010 1830 0002 64

BIC: HELADEF1ILK

Bei bestehenden SEPA-Lastschriftmandaten werden die Gebühren für Wasser und Friedhofspflege entsprechend der Fälligkeit abgebucht.

Vordrucke für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates sind zu den jeweiligen Sprechzeiten der Stadtverwaltung Arnstadt oder im Internet unter www.arnstadt.de (Rubrik Stadt & Verwaltung/Bürger-Service/Formulare Anträge/SEPA-Basislastschriftmandat) erhältlich.

Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin der Abteilung Grün/Friedhöfe/Forst telefonisch unter 03628 6609771, per E-Mail über annelo.krug@stadtverwaltung.arnstadt.de oder persönlich in der Friedhofsverwaltung, am Friedhof 2 gern zur Verfügung.

Die öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gebühren für Wasser und Friedhofspflege für das Kalenderjahr 2023 kann ebenso im Internet unter www.arnstadt.de eingesehen werden.