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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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1. Änderungssatzung Schlossmuseum

Satzungsbekanntmachung

B V/2023/0253

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt auf der Grundlage der §§ 2, 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nummer 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) und des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) die nachfolgende

1. Änderungssatzung

Satzung über die Erhebung der Eintrittsgelder in Form einer Benutzungsgebühr im Schlossmuseum der Stadt Arnstadt

vom 14. September 2011

Artikel 1

§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung (die konkreten Änderungen sind kursiv dargestellt):

Erwachsene/Einzelbesucher je Besuch

6,00 Euro

ermäßigt (Einzelbesucher je Besuch)

3,50 Euro

ermäßigt (Gruppeneintritt ab 15 Pers.)

3,50 Euro

je Person und Besuch

Schulklassenpauschale

10,00 Euro

je Klasse

Familienkarte

12,00 Euro

je Familie

(max. 2 Erwachsene und bis zu 2 Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; für jedes weitere Kind zwischen 6 und 18 wird ein Zuschlag in Höhe des ermäßigten Eintritts erhoben. Bei Vorlage der Mehrkindfamilienkarte entfällt bei der Familienkarte der Kinderzuschlag ab dem 3. Kind.)

Gruppenführung (ab 15 Pers.)

für Schloss und Puppensammlung

„Mon plaisir

40,00 Euro

je Gruppe

Gruppenführung (ab 15 Personen)

für Bachaustellung

40,00 Euro

je Gruppe

Individualführung/Hausführung

50,00 Euro

fremdsprachige Führung

50,00 Euro

je Gruppe oder Besucher

Kinder bis 6 Jahre eintrittsfrei.

Auf alle Führungsangebote wird 50 % Rabatt in Verbindung mit der Buchung einer Stadtführung gewährt.

Artikel 2

§ 3 Abs. 2 wird ersatzlos gestrichen.

Artikel 3

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Arnstadt in Kraft.

Arnstadt, den 06.03.2023

Stadt Arnstadt — - Dienstsiegel -

Frank Spilling

Bürgermeister

Anzeigen- und Genehmigungsvermerk:

Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Ilm-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.02.2023 angezeigt worden; die Eingangsbestätigung des Landratsamtes ist der Stadt Arnstadt am 14.02.2023 zugegangen. Der Prüfvermerk des Landratsamtes vom 06.03.2023 ist der Stadt Arnstadt am 06.03.2023 zugegangen.

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Geltendmachung von Verstößen:

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Arnstadt, Der Bürgermeister, Markt 1, 99310 Arnstadt, schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich (§ 21 (4) Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - Thüringer Kommunalordnung - ThürKO).

Arnstadt, 06.03.2023 — - Dienstsiegel -

Frank Spilling

Bürgermeister