B V/2023/0253
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt auf der Grundlage der §§ 2, 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nummer 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) und des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) die nachfolgende
Artikel 1
§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung (die konkreten Änderungen sind kursiv dargestellt):
| • | Erwachsene/Einzelbesucher je Besuch | 6,00 Euro |
| • | ermäßigt (Einzelbesucher je Besuch) | 3,50 Euro |
| • | ermäßigt (Gruppeneintritt ab 15 Pers.) | 3,50 Euro |
| je Person und Besuch | ||
| • | Schulklassenpauschale | 10,00 Euro je Klasse |
| • | Familienkarte | 12,00 Euro je Familie |
| (max. 2 Erwachsene und bis zu 2 Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; für jedes weitere Kind zwischen 6 und 18 wird ein Zuschlag in Höhe des ermäßigten Eintritts erhoben. Bei Vorlage der Mehrkindfamilienkarte entfällt bei der Familienkarte der Kinderzuschlag ab dem 3. Kind.) | ||
| • | Gruppenführung (ab 15 Pers.) für Schloss und Puppensammlung „Mon plaisir“ | 40,00 Euro je Gruppe |
| • | Gruppenführung (ab 15 Personen) für Bachaustellung | 40,00 Euro je Gruppe |
| • | Individualführung/Hausführung | 50,00 Euro |
| • | fremdsprachige Führung | 50,00 Euro |
| je Gruppe oder Besucher | ||
| • | Kinder bis 6 Jahre eintrittsfrei. | |
Auf alle Führungsangebote wird 50 % Rabatt in Verbindung mit der Buchung einer Stadtführung gewährt.
Artikel 2
§ 3 Abs. 2 wird ersatzlos gestrichen.
Artikel 3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Arnstadt in Kraft.
Arnstadt, den 06.03.2023
Stadt Arnstadt — - Dienstsiegel -
Frank Spilling
Bürgermeister
Anzeigen- und Genehmigungsvermerk:
Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Ilm-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.02.2023 angezeigt worden; die Eingangsbestätigung des Landratsamtes ist der Stadt Arnstadt am 14.02.2023 zugegangen. Der Prüfvermerk des Landratsamtes vom 06.03.2023 ist der Stadt Arnstadt am 06.03.2023 zugegangen.
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Geltendmachung von Verstößen:
Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Arnstadt, Der Bürgermeister, Markt 1, 99310 Arnstadt, schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich (§ 21 (4) Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - Thüringer Kommunalordnung - ThürKO).
Arnstadt, 06.03.2023 — - Dienstsiegel -
Frank Spilling
Bürgermeister