Titel Logo
Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 2/2023
Nichtamtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Schießwarnung

Schießwarnung 06 / 2023

für den Standortübungsplatz „OHRDRUF"

Monat: März (20.03.2023 - 02.04.2023)

1.

An den aufgeführten Tagen/Zeiträumen wird auf dem StOÜbPI „Ohrdruf" geschossen, gesprengt und auch außerhalb der angegebenen Zeiten geübt.

Anfang und Ende der Sperrzeiten werden bei Tag durch aufgezogene rot-weiße Signalkörbe und bei Nacht durch an den Signalmasten angebrachte rote Warnleuchten angezeigt.

Auch außerhalb der angegebenen Sperrzeiten ist das Betreten und Befahren des StOÜbPl ohne Genehmigung der Leit- und Kontrollstelle verboten.

2.

Das gesamte Standortübungsplatzgelände ist militärischer Sicherheitsbereich und gleichzeitig Gesamtgefahrenbereich!

Die Grenzen sind durch Warntafeln sowie durch feste und bewegliche Schranken kenntlich gemacht!

Die Schranken werden auch über die angegebenen Sperrzeiten hinaus geschlossen gehalten.

3.

Das unbefugte Betreten und Befahren des StOÜbPl sowie das Umgehen und Umfahren von geschlossenen Schranken und das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt!

VORSICHT! BLINDGÄNGER! ÜBUNGEN VON KRAFTFAHRZEUGEN, STRASSENVERSCHMUTZUNGEN, UNBELEUCHTETE UND GETARNTE KRAFTFAHRZEUGE SIND EINE STÄNDIGE GEFAHR AUF DEM STANDORTÜBUNGSPLATZ.

Den Anordnungen der Kontrollorgane und der Absperrposten des Standortübungsplatzes ist Folge zu leisten.

im Auftrag

Unterschrift, Dienstgrad, Dienststellung

Im Original gezeichnet

Doerner, Stabsfeldwebel

Schießwarnung 07 / 2023

für den Standortübungsplatz „OHRDRUF"

Monat: April (03.04.2023 - 16.04.2023)

1.

An den aufgeführten Tagen/Zeiträumen wird auf dem StOÜbPI „Ohrdruf" geschossen, gesprengt und auch außerhalb der angegebenen Zeiten geübt.

Anfang und Ende der Sperrzeiten werden bei Tag durch aufgezogene rot-weiße Signalkörbe und bei Nacht durch an den Signalmasten angebrachte rote Warnleuchten angezeigt.

Auch außerhalb der angegebenen Sperrzeiten ist das Betreten und Befahren des StOÜbPl ohne Genehmigung der Leit- und Kontrollstelle verboten.

2.

Das gesamte Standortübungsplatzgelände ist militärischer Sicherheitsbereich und gleichzeitig Gesamtgefahrenbereich!

Die Grenzen sind durch Warntafeln sowie durch feste und bewegliche Schranken kenntlich gemacht!

Die Schranken werden auch über die angegebenen Sperrzeiten hinaus geschlossen gehalten.

3.

Das unbefugte Betreten und Befahren des StOÜbPl sowie das Umgehen und Umfahren von geschlossenen Schranken und das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt!

VORSICHT! BLINDGÄNGER! ÜBUNGEN VON KRAFTFAHRZEUGEN, STRASSENVERSCHMUTZUNGEN, UNBELEUCHTETE UND GETARNTE KRAFTFAHRZEUGE SIND EINE STÄNDIGE GEFAHR AUF DEM STANDORTÜBUNGSPLATZ.

Den Anordnungen der Kontrollorgane und der Absperrposten des Standortübungsplatzes ist Folge zu leisten.

im Auftrag

Unterschrift, Dienstgrad, Dienststellung

Im Original gezeichnet

Doerner, Stabsfeldwebel