Beschluss-Nr. 2023-0259
Genehmigung der Niederschrift der 29. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 15.12.2022 - öffentlicher Teil -
Die Niederschrift der 29. Sitzung des Stadtrats der Stadt Arnstadt vom 15.12.2022 (öffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2/2003, S. 41) genehmigt.
Beschluss-Nr. 2022-0219
Wirtschaftsplan des Kulturbetriebes der Stadt Arnstadt für das Wirtschaftsjahr 2023
Aufgrund des § 7 Abs. 3 Ziffer 5 der Betriebssatzung des Kulturbetriebes der Stadt Arnstadt möge der Stadtrat der Stadt Arnstadt am 02.02.2023 folgende Feststellung beschließen:
| 1. | Der Wirtschaftsplan des Kulturbetriebes der Stadt Arnstadt für das Jahr 2023 wird | ||
| im Erfolgsplan | |||
| in den Erträgen auf | 2.866.350,00 € | ||
| in den Aufwendungen | 2.866.350,00 € | ||
| im Vermögensplan | |||
| in den Einnahmen auf | 270.500,00 € | ||
| in den Ausgaben auf | 270.500,00 € | ||
| festgesetzt. | |||
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kredite im Vermögensplan wird auf 0,00 € festgesetzt. | ||
| 3. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 € festgesetzt. | ||
| 4. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 420.000,00 € festgesetzt. | ||
| 5. | Der Stellenplan ist beigefügt. | ||
—
Auslegungshinweis:
Der Stellenplan kann im Rathaus, Zimmer 2.05, Markt 1 in 99310 Arnstadt während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.
Die Einsichtnahme ist nach einer vorherigen Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03628/745-801 möglich.
Beschluss Nr.: 2023-0284
Wirtschaftsplan des Baubetriebshofes der Stadt Arnstadt für das Wirtschaftsjahr 202
Aufgrund des § 7 Abs. 3 Ziffer 5 der Betriebssatzung des Baubetriebshofes der Stadt Arnstadt möge der Stadtrat der Stadt Arnstadt am 02.02.2023 folgende Feststellung beschließen:
| 1. | Der Wirtschaftsplan des Baubetriebshofes der Stadt Arnstadt für das Jahr 2023 wird wie folgt festgesetzt: | ||
| im Erfolgsplan | |||
| in den Erträgen | 3.909.744 € | ||
| in den Aufwendungen | 3.909.744 € | ||
| im Vermögensplan | |||
| in den Einnahmen | 291.950 € | ||
| in den Ausgaben | 291.950 € | ||
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kredite im Vermögensplan wird auf 0,00 € festgesetzt. | ||
| 3. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 € festgesetzt. | ||
| 4. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 350.000 € festgesetzt. | ||
| 5. | Der Stellenplan ist beigefügt. | ||
—
Auslegungshinweis:
Der Stellenplan kann im Rathaus, Zimmer 2.05, Markt 1 in 99310 Arnstadt während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.
Die Einsichtnahme ist nach einer vorherigen Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03628/745-801 möglich.
Beschluss-Nr. 2023-0258
Wirtschaftsplan des Bäderbetriebs der Stadt Arnstadt für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund § 7 Abs. 3 Ziff. 5 der Betriebssatzung des Bäderbetriebes der Stadt Arnstadt hat der Stadtrat der Stadt Arnstadt am 02.02.2023 folgende Feststellung getroffen:
| 1. | Der Wirtschaftsplan des Bäderbetriebes der Stadt Arnstadt für das Jahr 2023 wird | ||
| im Erfolgsplan | |||
| in den Erträgen auf | 214.000,00 € | ||
| in den Aufwendungen | 212.500,00 € | ||
| im Vermögensplan | |||
| in den Einnahmen auf | 720.000,00 € | ||
| in den Ausgaben auf | 720.000,00 € | ||
| festgesetzt. | |||
| 2. | Der Gesamtbetrag der Kredite im Vermögensplan wird auf 0,00 € festgesetzt. | ||
| 3. | Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 € festgesetzt. | ||
| 4. | Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 30.000,00 € festgesetzt. | ||
| 5. | Der Stellenplan entfällt. | ||
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Auslegungshinweis:
Der Stellenplan kann im Rathaus, Zimmer 2.05, Markt 1 in 99310 Arnstadt während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.
Die Einsichtnahme ist nach einer vorherigen Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03628/745-801 möglich.
Beschluss Nr.: 2023-0255
Haushaltssatzung der Stadt Arnstadt für das Haushaltsjahr 2023
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die vorliegende Haushaltssatzung der Stadt Arnstadt für das Haushaltsjahr 2023 mit den dazugehörigen Anlagen, welche in der Sitzung des Stadtrates am 15.12.2022 ausgegeben wurden.
Beschluss Nr.: 2023-0254
Finanzplan der Stadt Arnstadt für das Haushaltsjahr 2023
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt den vorliegenden Finanzplan für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 24 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV).
Beschluss Nr.: 2023-0252
4. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Arnstadt über die Erhebung der Eintrittsgelder in Form einer Benutzungsgebühr für den Tierpark der Stadt Arnstadt vom 17.09.2002 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 26.04.2018
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die als Anlage beigefügte 4. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Arnstadt über die Erhebung der Eintrittsgelder in Form einer Benutzungsgebühr für den Tierpark der Stadt Arnstadt vom 17.09.2002 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 26.04.2018.
Beschluss Nr.: 2023-0253
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Eintrittsgelder in Form einer Benutzungsgebühr im Schlossmuseum der Stadt Arnstadt vom 14.09.2011
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die als Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Arnstadt über die Erhebung der Eintrittsgelder in Form einer Benutzungsgebühr im Schlossmuseum der Stadt Arnstadt vom 14.09.2011.
Beschluss-Nr. 2023-0256
Bebauungsplan Arnstadt Gewerbegebiet "Bierweg/Mühlweg" -
Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat fasst nachfolgenden Beschluss:
| 1. | Für den unter Punkt 2 näher bezeichneten Bereich soll ein Bebauungsplan „Bierweg/Mühlweg“, gemäß der Bestimmungen im BauGB (Baugesetzbuch), aufgestellt werden. |
| 2. | Nachfolgende Grundstücke sind Bestandteil des Geltungsbereiches des Bebauungsplans: |
| Gemarkung Arnstadt, Flur 14, Flurstück 5885/280 teilweise | |
| Gemarkung Arnstadt, Flur 15, Flurstück 279/8 teilweise |
Der Geltungsbereich ist auf beiliegendem Lageplan dargestellt.
Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss Nr.: 2023-0265
Umsetzung des Klimapaktes 20222
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat nachfolgenden Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erhaltenen Zuweisung in Höhe von 65.592,00 € des Klimapaktes 2022 mit Kommunen nach § 8 Abs. 2 ThürKlimaG für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED zu verwenden.
Beschluss-Nr. 2023-0260
Genehmigung der Niederschrift der 29. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 15.12.2022 - nichtöffentlicher Teil -
Die Niederschrift der 29. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 15.12.2022 (nichtöffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2/2003, S. 41) genehmigt.
Frank Spilling
Bürgermeister