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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung 2023

Satzungsbekanntmachung

Haushaltssatzung der Stadt Arnstadt

(Landkreis Ilm-Kreis)

für das Haushaltsjahr 2023

vom 16.03.2023

Auf Grund des § 57 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415), erlässt die Stadt Arnstadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte ausgeglichene Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

53.674.000 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

12.548.000 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt.

§ 3

Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.

§ 4 (*)

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 9.727.000 EUR festgesetzt. Davon entfallen

auf den ordentlichen Haushalt

8.927.000 EUR

auf den Kulturbetrieb der Stadt Arnstadt

420.000 EUR

auf den Baubetriebshof der Stadt Arnstadt

350.000 EUR

auf den Bäderbetrieb der Stadt Arnstadt

30.000 EUR

§ 6

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Stadt Arnstadt

Arnstadt, den 16.03.2023

Frank Spilling

Bürgermeister —  (Dienstsiegel)

(*) nachrichtlich

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

II.

Beschluss- und Anzeigenvermerk

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt hat in seiner Sitzung am 02.02.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen (Beschluss-Nr. 2023-0255).

Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Ilm-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 07.02.2023 angezeigt worden; die Eingangsbestätigung des Landratsamtes ist der Stadt Arnstadt am 15.02.2023 zugegangen.

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

III.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Arnstadt für das Haushaltsjahr 2023 liegen in der Zeit

vom 20.03.2023 bis 03.04.2023

im Rathaus, Markt 1, Zimmer 2.05 während der allgemeinen Dienstzeiten für Jedermann zur Einsichtnahme aus.

Die Einsichtnahme ist nach einer vorherigen Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03628/745-801 möglich.

Er wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme im Rathaus, Markt 1, Zimmer 2.05 während der allgemeinen Dienstzeiten zur Verfügung gehalten.

IV.

Geltendmachung von Verstößen

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 (4) ThürKO.

Arnstadt, den 16. März 2023 —  (Dienstsiegel)

Frank Spilling

Bürgermeister