Auf Grund des § 57 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415), erlässt die Stadt Arnstadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte ausgeglichene Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 53.674.000 EUR | |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 12.548.000 EUR | |
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt.
§ 3
Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt.
§ 4 (*)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 9.727.000 EUR festgesetzt. Davon entfallen
| auf den ordentlichen Haushalt | 8.927.000 EUR | |
| auf den Kulturbetrieb der Stadt Arnstadt | 420.000 EUR | |
| auf den Baubetriebshof der Stadt Arnstadt | 350.000 EUR | |
| auf den Bäderbetrieb der Stadt Arnstadt | 30.000 EUR |
§ 6
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Stadt Arnstadt
Arnstadt, den 16.03.2023
Frank Spilling
Bürgermeister — (Dienstsiegel)
(*) nachrichtlich
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer der Stadt Arnstadt ab dem Jahr 2021 (Hebesatz-Satzung) vom 30.11.2020, Inkrafttreten 01.01.2021 | ||
| Grundsteuer | ||
| a) | für land- und forstwirtschaftliches Vermögen (A) | 315 v.H. |
| b) | für sonstiges Grundvermögen (B) | 420 v.H. |
| Gewerbesteuer | 420 v.H. | |
II.
Beschluss- und Anzeigenvermerk
Der Stadtrat der Stadt Arnstadt hat in seiner Sitzung am 02.02.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen (Beschluss-Nr. 2023-0255).
Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Ilm-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 07.02.2023 angezeigt worden; die Eingangsbestätigung des Landratsamtes ist der Stadt Arnstadt am 15.02.2023 zugegangen.
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
III.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Arnstadt für das Haushaltsjahr 2023 liegen in der Zeit
vom 20.03.2023 bis 03.04.2023
im Rathaus, Markt 1, Zimmer 2.05 während der allgemeinen Dienstzeiten für Jedermann zur Einsichtnahme aus.
Die Einsichtnahme ist nach einer vorherigen Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03628/745-801 möglich.
Er wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2023 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme im Rathaus, Markt 1, Zimmer 2.05 während der allgemeinen Dienstzeiten zur Verfügung gehalten.
IV.
Geltendmachung von Verstößen
Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 (4) ThürKO.
Arnstadt, den 16. März 2023 — (Dienstsiegel)
Frank Spilling
Bürgermeister