Titel Logo
Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Jagdgenossenschaft Branchewinda

Einladung zur Mitgliederversammlung

Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder

der Jagdgenossenschaft Branchewinda

am Freitag, dem 22. März 2024 um 18:00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus in Branchewinda

ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Branchewinda gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die Einladung.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung

2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.

Bekanntgabe der TO - Beschlussfassung

4.

Bericht Jagdvorstand

5.

Bericht Jagdpächter

6.

Bericht Rechnungsprüfer

7.

Entlastung Jagdvorstand - Beschlussfassung

8.

Verwendung der Rücklagen - Beschlussfassung

9.

Verwendung des Reinertrages - Beschlussfassung

10.

Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2024/2025

11.

Wahl Vorstand und Rechnungsprüfer

12.

Sonstiges

Vor Ausübung der Rechte und Pflichten hat jeder Jagdgenosse das Eigentum mittels Grundbuchauszug nachzuweisen.

P. Hütterer

Jagdvorsteher

Hinweis zu § 8 der Satzung:

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftige volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.