Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Schmerfeld
am Freitag, dem 25. April 2025 um 19.00 Uhr
in der Kegelbahn Schmerfeld
ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Schmerfeld gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die Einladung.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bekanntgabe der TO - Beschlussfassung |
| 4. | Bericht Jagdvorstand |
| 5. | Bericht Jagdpächter |
| 6. | Bericht Rechnungsprüfer |
| 7. | Entlastung Jagdvorstand - Beschlussfassung |
| 8. | Verwendung der Rücklagen - Beschlussfassung |
| 9. | Verwendung des Reinertrages - Beschlussfassung |
| 10. | Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltsplan |
| 11. | Durchführung Vorstandswahl |
| 12. | Jagdpachtverlängerung - Beschlussfassung |
| 13. | Sonstiges |
gez. J. Licht
Jagdvorsteher
Vor Ausübung der Rechte und Pflichten, hat jeder Jagdgenosse das Eigentum mittels Gundbuchauszug nachzuweisen.
Hinweis zu § 8 der Satzung:
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen der selben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.