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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

der Änderung des Bebauungsplans Nr. 5a „Kübelberg“ - 4. Änderung „Nördlicher Kübelberg“ (Aufstellungsbeschluss) gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB (Baugesetzbuch) sowie öffentliche Bekanntmachung über Ort und Dauer der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

BESCHLUSS

Mit Beschluss Nr. 2025-0163 hat der Stadtrat am 31.01.2025 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplans Nr. 5a „Kübelberg“ - 4. Änderung „Nördlicher Kübelberg“ (Aufstellungsbeschluss) beschlossen. Mit Beschluss Nr. 2025-0164 hat der Stadtrat am 31.01.2025 in öffentlicher Sitzung die Billigung des Vorentwurfs der Änderung des Bebauungsplans Nr. 5a „Kübelberg“ - 4. Änderung „Nördlicher Kübelberg“ und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB beschlossen.

PLANGEBIET

Das Plangebiet befindet sich im Südosten der Stadt Arnstadt, nahe der Ortslage Angelhausen-Oberndorf und umfasst mit einer Größe von ca. 3,34 ha die Flurstücke (Gemarkung-Zähler/Nenner) 6-78/1, 6-78/2, 6-78/3, 6-79, 6-80, 6-81/1, 6-81/2, 6-82, 6-83, 6-83/1, 6-84/1, 6-84/4, 6-218 (teilweise) und 6-230/2 (teilweise).

Damit wird der Geltungsbereich durch die Straßen „Drosselweg“ und „Auf dem Kübelberg“ im Norden, im Verlauf „Auf dem Kübelberg“ im Osten, „Amselweg“ im Süden und „Drosselweg“ im Westen begrenzt.

Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplans 5a „Kübelberg“ - 4. Änderung „Nördlicher Kübelberg“ ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

PLANUNGSZIEL / PLANUNGSZWECK

Grundlegende Planungsintention ist die städtebauliche Neustrukturierung eines nördlichen Teilbereichs der am 12.05.2018 in Kraft getretenen 3. Änderung des Bebauungsplans 5a „Kübelberg“. Ziel ist die Anpassung der bisherigen Festsetzungen an die veränderten wirtschaftlichen Erschließungsabsichten im Hinblick auf eine Einfamilienwohnhausstruktur orientierte städtebauliche Entwicklung innerhalb des Geltungsbereichs. Mit dem Verkehrskonzept vom Juni 2023 wurde eine Busführung durch das Areal geprüft und als vorteilhaft empfunden. Damit einher gehen notwendige Veränderungen der Straßenführung sowie den damit verbundenen Veränderungen der Ausbaugrade. Im Übrigen werden die ursprünglichen Festsetzungen auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft und ggf. angepasst. Dies erfolgt durch die Festsetzung öffentlicher und privater Verkehrsflächen gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 11 BauGB, die damit einhergehende Konkretisierung der überbaubaren und nichtüberbaubaren Grundstücksflächen gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 23 BauNVO (Baunutzungsverordnung), die rechtliche Sicherung beabsichtigter Grünstrukturen im Plangebiet gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 25 BauGB inklusive der Verortung eines Kinderspielplatzes im unmittelbaren Einzugsbereich gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 15 BauGB.

Das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 BauGB ist gewahrt. Die gegenständliche Fläche ist im Flächennutzungsplan der Stadt Arnstadt als Wohnbaufläche dargestellt.

VERÖFFENTLICHUNG UND BETEILIGUNG

Die Veröffentlichung des Entwurfs der Änderung des Bebauungsplanes 5a „Kübelberg“ - 4. Änderung „nördlicher Kübelberg“ mit den zugehörigen Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgt in der Zeit

vom 24.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025.

Die Unterlagen werden in diesem Zeitraum im Internet unter https://www.arnstadt.de/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der der Stadtverwaltung Arnstadt im Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Raum 3.20 eingesehen werden.

MO, DI, DO, FR:

09:00 - 12:00 Uhr

DI:

13:30 - 18.00 Uhr

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an stadtentwicklung@stadtverwaltung.arnstadt.de übermittelt, bei Bedarf auch auf anderem Weg eingereicht werden (schriftlich an obenstehende Adresse oder persönlich und mündlich zur Niederschrift).

In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03628/745-770 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Sprechzeiten Auskunft über die Planung zu erhalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Absatz 5 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

VORLIEGENDE UMWELTBEZOGENE INFORMATIONEN

-

Vorentwurf Umweltbericht und Grünordnungsplan (Stand Januar 2025)

HINWEISE

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens zugestimmt.

Unbeschadet des Ergebnisses der Beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB besteht im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erneut die Möglichkeit Anregungen vorzubringen. Der Zeitpunkt wird im nächsten Verfahrensschritt ebenfalls ortsüblich bekannt gemacht.