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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 2/2025
Amtlicher Teil
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Beschlüsse der 6. Stadtratssitzung am 30.01.2025

Beschluss Nr.: 2024-0156

Genehmigung der Niederschrift der 4. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 7. November 2024 - öffentlicher Teil -

Die Niederschrift der 4. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 07.11.2024 (öffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. 2/2003, 5. 41) genehmigt.

Beschluss Nr.: 2024-0157

Genehmigung der Niederschrift der 4. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 7. November 2024 - nichtöffentlicher Teil -

Die Niederschrift der 4. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 07.11.2024 (nichtöffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBI. 2/2003, 5. 41) genehmigt.

Beschluss-Nr.: 2025-0171

Berufung der Stellvertreter für sachkundige Bürger in die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Arnstadt auf Vorschlag der Fraktion Freie Wähler "Pro Arnstadt"/FDP

Folgende Stellvertreter für sachkundige Bürger werden für die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Arnstadt bestätigt:

Beschluss-Nr.: 2025-0172

Berufung der Stellvertreter für sachkundige Bürger in die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Arnstadt auf Vorschlag der Fraktion SPD und Grüne für Arnstadt

Folgende Stellvertreter für sachkundige Bürger werden für die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Arnstadt bestätigt:

Beschluss Nr.: 2025-0160

Bestellung des Prüfers für die Jahresabschlüsse 2024, 2025 und 2026 des Baubetriebshofes der Stadt Arnstadt

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt, die GPP Treuhandgesellschaft Ost mbH, Beyerstraße 25, 09113 Chemnitz, als Prüfer der Jahresabschlüsse per 31. Dezember 2024, 31. Dezember 2025 und 31. Dezember 2026 des Baubetriebshofes der Stadt Arnstadt zu bestellen.

Beschluss Nr.: 2025-0161

Bestellung des Prüfers für die Jahresabschlüsse 2024, 2025 und 2026 des Bäderbetriebes der Stadt Arnstadt

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt, die GPP Treuhandgesellschaft Ost mbH, Beyerstraße 25, 09113 Chemnitz, als Prüfer der Jahresabschlüsse per 31. Dezember 2024, 31. Dezember 2025 und 31. Dezember 2026 des Bäderbetriebes der Stadt Arnstadt zu bestellen.

Beschluss Nr.: 2025-0162

Bestellung des Prüfers für die Jahresabschlüsse 2024, 2025 und 2026 des Kulturbetriebes der Stadt Arnstadt

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt, die GPP Treuhandgesellschaft Ost mbH, Beyerstraße 25, 09113 Chemnitz, als Prüfer der Jahresabschlüsse per 31. Dezember 2024, 31. Dezember 2025 und 31. Dezember 2026 des Kulturbetriebes der Stadt Arnstadt zu bestellen.

Beschluss Nr.: 2025-0163

Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans Nr. 5a "Kübelberg"

4. Änderung "Nördlicher Kübelberg" (Aufstellungsbeschluss)

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt fasst nachfolgenden Beschluss:

1.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB das 4. Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 5a „Kübelberg“ einzuleiten (Bebauungsplan 4. Änderung „Nördlicher Kübelberg“)

2.

die Änderung in einem zweistufigen Regelverfahren mit der Erstellung eines Umweltberichts durchzuführen

3.

den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen.

Beschluss Nr.: 2025-0164

Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen der 4. Änderung des Bebauungsplanes "Nördlicher Kübelberg" der Stadt Arnstadt

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt fasst nachfolgenden Beschluss:

1.

die Billigung des Vorentwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplans „Nördlicher Kübelberg“ der Stadt Arnstadt, Stand Januar 2025, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht

2.

die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans mit seinen Bestandteilen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

3.

die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen

4.

die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern

5.

Ort und Dauer der Beteiligung der Öffentlichkeit ortsüblich bekanntzumachen

6.

die Unterlagen in das Internet einzustellen sowie an anderer Stelle auszulegen.

Beschluss Nr.: 2025-0170

Neubau der Brücke Hainfeld mit Ausbau der Straße Hainfeld

Zum Neubau der Brücke im Hainfeld über die Bachschleife mit zugehöriger Straße und Nebenanlagen nimmt der Stadtrat der Stadt Arnstadt die vorliegenden Planungsunterlagen (Stand Dezember 2024) zustimmend zur Kenntnis.

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister mit der Durchführung der Maßnahme entsprechend des vorliegenden Ausbauprogrammes.

Beschluss Nr.: 2024-0103

Mitgliedschaft im Netzwerk "C2C Regionen"

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob für die Stadt Arnstadt die Mitgliedschaft im Netzwerk "C2C Regionen" sinnvoll ist und zu einem Mehrwert führt.

Beschluss Nr.: 2025-0169

Änderung des Beschlusses Nr. 2024-0003 vom 13.06.2024

Bildung und Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Arnstadt auf bindenden Vorschlag der Fraktionen

1.

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die in Punkt 3.2 des Beschlusses-Nr. 2024-0003 bestätigte Besetzung des Bau-, Vergabe- und Umweltausschusses wie folgt zu ändern:

2.

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die in Punkt 3.3 des Beschlusses-Nr. 2024-0003 bestätigte Besetzung des Ausschusses für Jugend, Sport und Soziales wie folgt zu ändern:

3.

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die in Punkt 3.5 des Beschlusses-Nr. 2024-0003 bestätigte Besetzung des Werkausschusses für den Bäderbetrieb und Baubetriebshof wie folgt zu ändern:

4.

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die in Punkt 3.6 des Beschlusses-Nr. 2024-0003 bestätigte Besetzung des Werkausschusses für den Kulturbetrieb wie folgt zu ändern:

Frank Spilling

Bürgermeister