Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Görbitzhausen
am Donnerstag, dem 15. Mai 2025 um 18:30 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Görbitzhausen
ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Görbitzhausen gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die Einladung.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung | |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit | |
| 3. | Bekanntgabe der TO - Beschlussfassung | |
| 4. | Bericht Jagdvorstand | |
| 5. | Bericht Jagdpächter | |
| 6. | Bericht Rechnungsprüfer | |
| 7. | Entlastung Jagdvorstand - Beschlussfassung | |
| 8. | Durchführung der Vorstandswahl | |
| - | Wahl Vorsitzender |
| - | Wahl stellv. Vorsitzender |
| - | Wahl Beisitzer |
| - | Wahl Rechnungsprüfer |
| 9. | Verwendung der Rücklagen - Beschlussfassung | |
| 10. | Verwendung des Reinertrages - Beschlussfassung | |
| 11. | Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2025/2026 | |
| 12. | Sonstiges | |
Vor Ausübung der Rechte und Pflichten, hat jeder Jagdgenosse das Eigentum mittels Gundbuchauszug nachzuweisen.
gez. K. Nicolai
Jagdvorsteher
Hinweis zu § 8 der Satzung:
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.