Die Stadtverwaltung Arnstadt schreibt das Ehrenamt gemäß den Bestimmungen des Thüringer Schiedsstellengesetzes (ThürSchStG) für das Stadtgebiet neu aus.
Aufgabenbereich:
Schiedspersonen vermitteln bei bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten und Strafsachen, in denen vor einer Klage ein außergerichtlicher Einigungsversuch vorgesehen ist. Ziel ist es, Konflikte durch Vermittlung und Verhandlung einvernehmlich zu lösen.
Amtszeit und Rahmenbedingungen:
| • | Amtsbeginn: 4. August 2026 |
| • | Wahl durch den Stadtrat für 5 Jahre (Wiederwahl ist möglich) |
Der Schiedsperson steht die Hälfte der vereinnahmten Verfahrensgebühren zu. Darüber hinaus erhält sie eine monatliche Aufwandsentschädigung nach den Regelungen der Hauptsatzung der Stadt Arnstadt. Die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Schiedsstelle entstehenden Kosten trägt die Stadt Arnstadt. Die Amtsausübung beginnt nach Bestätigung und Verpflichtung durch die Leitung des zuständigen Amtsgerichtes.
Voraussetzungen:
Gesucht werden persönlich geeignete, verantwortungsbewusste Personen mit Lebenserfahrung, Menschenkenntnis, Geduld sowie der Bereitschaft zur Fortbildung (§ 3 ThürSchStG).
Nicht wählbar sind insbesondere Personen,
| • | die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden, |
| • | gegen die entsprechende Ermittlungsverfahren anhängig sind, |
| • | die die Tätigkeit aus gesundheitlichen oder rechtlichen Gründen nicht ordnungsgemäß ausüben können, |
| • | die bei Amtsbeginn unter 25 oder über 70 Jahre alt sind, |
| • | die nicht in Arnstadt wohnen, |
| • | die gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder für den Staatssicherheitsdienst der DDR tätig waren |
| • | oder diesen nach den einschlägigen Vorschriften gleichgestellt sind. |
Die Stadt Arnstadt behält sich vor, von den vorgeschlagenen Personen eine schriftliche Erklärung darüber zu verlangen, dass entsprechende Ausschlussgründe nicht vorliegen.
Bewerbung:
Bitte senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular bis zum 17. April 2026 an:
Stadt Arnstadt
Stadtratsbüro
Markt 1
99310 Arnstadt
oder senden Sie eine Mail mit der Angabe von Namen (ggf. Geburtsname), Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Beruf und Telefonnummer an:
stadtratsbuero@stadtverwaltung.arnstadt.de
Mit Einreichen der Bewerbung erteilen Sie der Stadtverwaltung Arnstadt ausdrücklich die Zustimmung, Ihre an uns übermittelten personenbezogenen Daten durch hierfür befugte Personen zum Zweck der Wahl gemäß EU-DSGVO zu erfassen, zu nutzen und an die beteiligten Gremien (Ausschuss für Rechnungsprüfung, Bürgerfragen, Ordnungsangelegenheiten, Stadtrat der Stadt Arnstadt, Direktor des Amtsgerichts Arnstadt, Landesorganisation der Schiedspersonen) weiterzugeben.
Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf führt zum Ausschluss aus dem laufenden Verfahren. Ihre Datenschutzrechte ergeben sich aus der EU-DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz.
Nach Abschluss des Wahlverfahrens werden die Bewerbungen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen ordnungsgemäß vernichtet.
Bei Wunsch um Rücksendung der Bewerbungsunterlagen bitten wir, einen adressierten und ausreichend frankierten Umschlag beizufügen. Im Zusammenhang mit der Bewerbung evtl. entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Frank Spilling
Bürgermeister