Lageplan | Lage des Geltungsbereichs (rote Umrandung) des Bebauungsplans „BP003 Westlich der Ichtershäuser Straße“ (ohne Maßstab)
BESCHLUSS
Mit Beschluss Nr. 2024-0072 hat der Stadtrat der Stadt Arnstadt am 26.09.2024 gemäß § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes „BP003 Westlich der Ichtershäuser Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren beschlossen.
Gemäß § 13a Absatz 3 Satz 1 BauGB wird hiermit die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren bekannt gemacht. Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass gemäß § 13a Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt und dass gemäß § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB abgesehen wird.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass in diesem Verfahren von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB abgesehen wird.
PLANGEBIET
VERÖFFENTLICHUNG UND BETEILIGUNG
Die Veröffentlichung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplanes „BP003 Westlich der Ichtershäuser Straße“ mit Begründung (Stand Oktober 2025) im Internet gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Absatz 2 BauGB erfolgt in der Zeit
vom 23. März 2026 bis einschließlich 30. April 2026.
Die Unterlagen werden in diesem Zeitraum unter https://www.arnstadt.de/stadt-verwaltung/stadtentwicklung/beteiligungsverfahren veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen während der nachstehend aufgeführten Dienstzeiten bei der Stadtverwaltung Arnstadt im Amt 61 für Stadtentwicklung und Umwelt, Verwaltungsgebäude Am Plan 2, Raum 3.20 eingesehen werden:
| MO, DI, DO, FR: | 09:00 - 12:00 Uhr |
| DI: | 13:30 - 18:00 Uhr |
Weiterhin können die dem Bauleitplan zu Grunde liegenden Vorschriften wie technische Anleitungen, DIN-Normen, Gesetze o.ä. an dieser Stelle eingesehen werden.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichung elektronisch an stadtentwicklung@stadtverwaltung.arnstadt.de übermittelt, bei Bedarf auch auf anderem Weg eingereicht werden (schriftlich an obenstehende Adresse oder persönlich und mündlich zur Niederschrift). Alternativ haben Sie die Möglichkeit das standardisierte Kontaktformular für Ihre Stellungnahme zu verwenden. Dieses finden Sie direkt auf der Website des Beteiligungsverfahrens.
In Ausnahmefällen besteht nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 03628/745-770 die Möglichkeit, außerhalb der oben genannten Sprechzeiten Auskunft über die Planung zu erhalten.
HINWEISE
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens zugestimmt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Weitere Informationen zum Thema „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB“ (Art. 13 DSGVO) erhalten Sie unter https://www.arnstadt.de/datenschutz.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.