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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Jagdgenossenschaft Ettischleben, Hausen, Marlishausen

Einladung zur Mitgliederversammlung

Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Ettischleben, Hausen, Marlishausen

am Mittwoch, dem 1. April 2026 um 18:00 Uhr

Multifunktionsgebäude, Zum Sportplatz 25, OT Marlishausen

ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Ettischleben, Hausen, Marlishausen gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die Einladung.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung

2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.

Bekanntgabe der Tagesordnung - Beschlussfassung

4.

Bericht Jagdvorstand

5.

Bericht Jagdpächter

6.

Bericht Revisionskommission

7.

Entlastung Jagdvorstand - Beschlussfassung

8.

Wahl Vorstand, Kassenführer, Schriftführer, Kassenprüfer

9.

Diskussion und Beschlussfassung Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft

10.

Verwendung der Rücklagen - Beschlussfassung

11.

Verwendung des Reinertrages - Beschlussfassung

12.

Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2026/2027

13.

Diskussion Beschlussfassung zu An- und Abgliederung von Flurstücken

14.

Sonstiges

Vor Ausübung der Rechte und Pflichten hat jeder Jagdgenosse das Eigentum mittels Grundbuchauszug nachzuweisen.

U. Greßler - Stadt Arnstadt

Jagdvorsteher

Hinweis zu § 8 der Satzung:

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftige volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.