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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Jagdgenossenschaft Branchewinda

Einladung zur Mitgliederversammlung

Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Branchewinda

am Mittwoch, dem 15. April 2026um 18:00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus Branchewinda - In Branchewinda 15

ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Branchewinda gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die Einladung.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung

2.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

3.

Bekanntgabe der Tagesordnung - Beschlussfassung

4.

Bericht Jagdvorstand

5.

Bericht Jagdpächter

6.

Bericht Rechnungsprüfer

7.

Entlastung Jagdvorstand - Beschlussfassung

8.

Verwendung der Rücklagen - Beschlussfassung

9.

Verwendung des Reinertrages - Beschlussfassung

10.

Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2026/2027

11.

Diskussion und Beschlussfassung zur Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft

12.

Sonstiges

Vor Ausübung der Rechte und Pflichten hat jeder Jagdgenosse das Eigentum mittels Grundbuchauszug nachzuweisen.

K. Reinecker

Jagdvorsteher

Hinweis zu § 8 der Satzung:

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftige volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.