Am 8. Mai 2026 um 18:00 Uhr, findet in der Gaststätte Triglismühle, Siegelbach 51, 99310 Arnstadt, unsere nächste Mitgliedervollversammlung statt.
Hierzu laden wir alle Grundstückseigentümer der Jagdgenossenschaft Arnstadt recht herzlich ein. Damit die Versammlung pünktlich beginnen kann, werden die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen gebeten, sich ab 17.30 Uhr im Saal der Gaststätte Triglismühle einzufinden.
Tagesordnung
| 1. | Eröffnung und Begrüßung | |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit | |
| 3. | Bestätigung der Tagesordnung | |
| 4. | Bericht des Vorstandes | |
| 5. | Bericht der Jahresrechnung 2025/2026 | |
| 6. | Bericht zur Rechnungsprüfung 2025/2026 | |
| 7. | Diskussion zu TOP 4 und 5 | |
| 8. | Beschlussfassung zur Entlastung des Vorstandes für 2025/2026 | |
| 9. | Beschlussfassung über die Festsetzung und Verwendung des Reinertrages 2025/2026 sowie des nicht ausgeschütteten Reinertrages 2022/2023 und der noch bestehenden Rücklagen | |
| 10. | Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2026/2027 | |
| 10.1 | Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten 5.000,00€ |
| 10.2 | Verpflegung bei der Mitgliederversammlung bis 500,00€ |
| 11. | Anfragen und Mitteilungen | |
| 12. | Schlusswort Jagdvorsteher | |
Der Vorsteher
Hinweis zu § 8 der Satzung:
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftige volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.