Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Görbitzhausen
am Donnerstag, dem 21. Mai 2026 um 18:30 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus Görbitzhausen - Hauptstraße 11a
ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Görbitzhausen gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die Einladung.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Bekanntgabe der Tagesordnung – Beschlussfassung |
| 4. | Bericht Jagdvorstand |
| 5. | Bericht Jagdpächter |
| 6. | Bericht Revisionskommission |
| 7. | Entlastung Jagdvorstand – Beschlussfassung |
| 8. | Verwendung der Rücklagen – Beschlussfassung |
| 9. | Verwendung des Reinertrages – Beschlussfassung |
| 10. | Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2026/2027 |
| 11. | Diskussion und Beschlussfassung - Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft Görbitzhausen |
| 12. | Sonstiges |
Vor Ausübung der Rechte und Pflichten hat jeder Jagdgenosse das Eigentum mittels Grundbuchauszug nachzuweisen.
K. Nicolai
Jagdvorsteher
Hinweis zu § 8 der Satzung:
Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftige volljährige Person oder durch einen bevollmächtigten Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.