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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Stadt Arnstadt (Landkreis Ilm-Kreis) für das Haushaltsjahr 2026 vom 19.03.2026

Stadt Arnstadt

B VIII/2026-0384

I.

Haushaltssatzung der Stadt Arnstadt (Landkreis Ilm-Kreis) für das Haushaltsjahr 2026 vom 19.03.2026

Auf der Grundlage der §§ 55 ff. der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Arnstadt in der Sitzung am 29. Januar 2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

67.989.000 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

15.600.000 EUR

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 5.818.000 EUR festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen aus dem Thüringer Kommunales Investitionsprogrammgesetz für die Jahre 2026-2029 (ThürKIpG) des Freistaates Thüringen wird auf 1.800.000 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 4.900.000 EUR festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für das Jahr 2026 für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

315 v.H.

b)

für sonstige Grundvermögen (B)

420 v.H.

Gewerbesteuer

420 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 EUR festgesetzt. Davon entfallen

auf den ordentlichen Haushalt

9.200.000 EUR

auf den Kulturbetrieb der Stadt Arnstadt

420.000 EUR

auf den Baubetriebshof der Stadt Arnstadt

350.000 EUR

auf den Bäderbetrieb der Stadt Arnstadt

30.000 EUR

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Arnstadt, den

Frank Spilling

Bürgermeister  —  Dienstsiegel

II.

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt hat in seiner Sitzung am 29.01.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen (Beschluss-Nr. 2026-0384).

Die vorstehende Satzung ist dem zuständigen Landratsamt des Ilm-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 03.02.2026 angezeigt worden; die Eingangsbestätigung des Landratsamtes ist der Stadt Arnstadt am 05.02.2026 zugegangen.

Das Landratsamt genehmigt mit Bescheid vom 06.03.2026,

AZ 092.516:

1.

Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird in Höhe von 5.818.000,00 EUR für den ordentlichen Haushalt genehmigt.

2.

Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt in Höhe von 4.900.000,00 EUR wird genehmigt.

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

III.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Arnstadt für das Haushaltsjahr 2026 liegen in der Zeit

vom 23.03.2026 bis 07.04.2026

im Rathaus, Markt 1, Zimmer 2.10 während der allgemeinen Dienstzeiten für Jedermann zur Einsichtnahme aus.

Er wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2026 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme im Rathaus, Markt 1, Zimmer 2.10 während der allgemeinen Dienstzeiten zur Verfügung gehalten.

IV.

Geltendmachung von Verstößen

Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 (4) ThürKO.

Arnstadt, den 19. März 2026

Frank Spilling — (Dienstsiegel)

Bürgermeister