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Arnschter Ausrufer - Amtsblatt für die Stadt Arnstadt und deren Ortsteile
Ausgabe 3/2023
Amtlicher Teil
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Beschlüsse der 31. Sitzung des Stadtrates am 23.03.2023

Beschluss Nr.: 2023-0286

Genehmigung der Niederschrift der 30. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 02.02.2023 - öffentlicher Teil -

Die Niederschrift der 30. Sitzung des Stadtrats der Stadt Arnstadt vom 02.02.2023 (öffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2/2003, S. 41) genehmigt.

Beschluss Nr.: 2023-0297

Aufnahme eines Kommunalkredites in Höhe von 2.529.000,00 EUR

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die Aufnahme eines Kommunalkredites in Höhe von 2.529.000,00 EUR bei der Bank mit den wirtschaftlichsten Konditionen.

Annuitätendarlehen

Laufzeit 20 Jahre

Tilgung keine Angabe

Zinssatz 3,45 %

Auszahlungskurs 100 %

Zinsfälligkeit vierteljährlich nachträglich

Tilgungsfälligkeit vierteljährlich nachträglich

Valuta 14.04.2023

Beschluss Nr.: 2023-0300

Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die Fortschreibung des „Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes“ mit einem Betrachtungszeitraum bis 2035 als informelles Konzept und als Planungs- sowie Handlungsgrundlage der Stadt

Beschluss Nr.: 2023-0301

Neufassung der "Richtlinie der Stadt Arnstadt zur Förderung von gestalterischen Mehraufwendungen bei der Durchführung privater Baumaßnahmen (Kommunales Förderprogramm- KFP)"

1.

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt die Neufassung der „Richtlinie der Stadt Arnstadt zur Förderung von gestalterischen Mehraufwendungen bei der Durchführung privater Baumaßnahmen (Kommunales Förderprogramm)“.

Beschluss Nr.: 2023-0302

Neufassung der "Satzung der Stadt Arnstadt über die äußere Gestaltung und über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten (Werbeanlagensatzung)"

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt auf Grundlage der §§ 19 Abs. 1 und 21 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) sowie des § 88 Abs. 1 Ziffern 1 und 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. März 2014 (GVBl. S. 49), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2022 (GVBl. S. 321) die Neufassung der „Satzung der Stadt Arnstadt über die äußere Gestaltung und über besondere Anforderungen an Werbeanlagen und Warenautomaten (Werbeanlagensatzung)“. Der Satzungstext einschließlich Begründung und Lageplänen zu Teilbereich A „Altstadt“ und Teilbereich B „Gründerzeitgebiet nördlich der Altstadt“ sind Bestandteile des Beschlusses.

Beschluss Nr.: 2023-0263

Prüfauftrag Talsperre Heyda

Die Fraktion Freie Wähler "Pro Arnstadt" bittet den Bürgermeister und seine Verwaltung, im Rahmen des geplanten Dorferneuerungsprogramms "Oberes Wipfratal" oder alternativ auf der Grundlage anderer Förderungsmöglichkeiten und in Zusammenarbeit mit der Stadt Ilmenau, ein Gesamtentwicklungskonzept für die Talsperre Heyda aufstellen zu lassen. Die Möglichkeiten, die durch das Flurbereinigungsverfahren (z.B. im Tourismus) realisierbar werden könnten, sind bei diesem Konzept mit einzubeziehen.

Beschluss Nr.: 2023-0264

Prüfauftrag zum Anbringen von Überwachungskameras am Glasverbinder

Wir bitten den Bürgermeister zu prüfen, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen eine Videoüberwachung des Glasverbinders am Rathaus zum Einsatz gebracht werden kann.

Durch diese Präventivmaßnahme soll es gelingen, diesen zentralen Bereich der Innenstadt vor Vandalismus zu schützen.

Dieser Sicherheitsgewinn soll bei gleichzeitiger Schonung der Privatsphäre und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Besucherinnen und Besucher des Rathauses erreicht werden.

Beschluss Nr.: 2023-0284

Genehmigung der Niederschrift der 30. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 02.02.2023 - nichtöffentlicher Teil -

Die Niederschrift der 30. Sitzung des Stadtrates der Stadt Arnstadt vom 02.02.2023 (nichtöffentlicher Teil) wird gemäß § 42 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2/2003, S. 41) genehmigt.

Beschluss Nr.: 2023-0294

Verkauf städtischer Wasserflächen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Talsperre Heyda

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt, die Wasserflächen der Flurstücke in der Gemarkung Wipfra, Flur 7, Flurstücke 743/2, 910/1, 912/1, 912/2, 912/3 und 915 mit einer Gesamtgröße von 118.847 m² zum Preis von 0,50 EUR/m² im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Talsperre Heyda mit dem AZ: 1-2-0688 an die Thüringer Fernwasserversorgung (AöR) in 99097 Erfurt zu veräußern.

Beschluss Nr.: 2023-0295

Ankauf der Verkehrsflächen "An der Bachschleife" in der Gemarkung Arnstadt, Flur 37, Flurstücke 366/231, 366/233 und 366/239

Der Stadtrat der Stadt Arnstadt beschließt, Verkehrsflächen „An der Bachschleife“ mit einer Gesamtgröße von ca. 2.415 m² von der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH, Mainzerhofstraße 12, 99084 Erfurt zu einem Preis von 27,53 EUR/m² zu erwerben.

Frank Spilling

Bürgermeister